Landkreis Verden

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Kurzmeldungen

  • Frühlingskonzert der Kreismusikschule am 13. Mai

    Zu einem Frühlingskonzert lädt die Kreismusikschule am Montag, 13. Mai um 17 Uhr in die Aula der Oberschule in Thedinghausen ein. Kinder und Jugendliche musizieren solistisch am Klavier und vierhändig.
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  • Verschiebung der Müllabfuhr wegen Himmelfahrt und Pfingsten

    Wegen der Feiertage am Donnerstag, 9. Mai (Himmelfahrt) und am Montag, 20. Mai (Pfingstmontag) verschieben sich die Abfuhrtermine für die Restabfallbehälter und Gelben Säcke sowie für die Kompostbehälter in der jeweiligen Woche um jeweils einen Tag nach hinten
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  • Zweimal Jugendberufshilfe in Achim

    Gleich zweimal bietet jetzt die Jugendberufshilfe des Pro-Aktiv-Centers des Landkreises Verden Beratungen in Achim an: am 7. Mai in den Räumen des Allgemeinen Sozialdienstes, Obernstraße 11, und am 16. Mai im Achimer Jugendcafe CaWiA, Achimer Brückenstraße 1, in Zusammenarbeit mit dem Verein Sofa.
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  • Sprechtag für Menschen mit körperlicher Behinderung

    Am Mittwoch, 22. Mai bietet der Fachdienst Gesundheit und Umweltmedizin des Landkreises Verden wieder einen Sprechtag für Menschen mit einer körperlichen Behinderung an.
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  • Verschiebung der Müllabfuhr durch Maifeiertag

    Wegen des Maifeiertages am Mittwoch, 1. Mai verschieben sich die Abfuhrtermine für die Restabfallbehälter und Gelben Säcke sowie für die Kompostbehälter um jeweils einen Tag nach hinten.
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  • Vollsperrung der Kreisstraße 15 in Dörverden

    Im Verlauf der Kreisstraße 15 (Bahnhofstraße) in Dörverden entsteht im Bereich der Einmündungen „Im Kleinen Moor" und „Auf dem Loh" ein Kreisverkehr, an den die Rampe aus der neuen Bahnüberführung angeschlossen wird. Die Kreisstraße 15 wird daher in diesem Bereich ab Dienstag, 16. April um 7 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich acht Wochen in Anspruch nehmen.
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  • Vollsperrung der Kreisstraße 69 in Thedinghausen-Eißel

    Die Kreisstraße 69 (Eißeler Dorfstraße) in Thedinghausen-Eißel wird wegen Bauarbeiten ab Montag, 15. April um 7 Uhr im Bereich von der Einmündung „Bremer Straße" bis zum Abzweig zur Kläranlage für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Die Sperrung wird bis zum 30. September erforderlich.
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Termine

Hinweise zum Fahrzeugverkauf

Sie beabsichtigen, Ihr Fahrzeug zu verkaufen? Dann beachten Sie bitte: Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Erwerber eines Fahrzeuges seiner Pflicht zur Außerbetriebsetzung bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt.

Die Folge: Der Verkäufer zahlt weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell auch die Versicherungsbeiträge.

Das muss nicht sein. Sie können sich als Verkäufer dagegen schützen, indem Sie

  1. diese Hinweise aufmerksam lesen und
  2. den Vordruck "Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gemäß § 13 (4) Fahrzeug-Zulassungsverordnung" (pdf-Formular, s. u.) ausfüllen, unterschreiben (auch der Käufer) und an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Verden senden.
  3. Bitte melden Sie auch Ihrer Versicherungsgesellschaft den Verkauf Ihres Fahrzeuges.

Der sicherste Schutz ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den Fahrzeugkäufer. Dazu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief), die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder. Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung beträgt zurzeit für VER-Kennzeichen 5,60 Euro (bei Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein) bzw. 5,90 Euro (bei Zulassungsbescheinigung I und II).

Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig und leserlich aus und kontrollieren Sie Name und Anschrift des Käufers anhand seines Ausweises. Es werden viele Fahrzeuge unter falschem Namen und Scheinanschriften gekauft.

Solche Betrügereien kommen oftmals auf Automärkten vor. Besonders häufig treten Betrugsfälle bei Fahrzeugen mit einem Wert bis zu 3.000,00 Euro auf. Auch wenn Sie froh sind, dass Sie Ihr Fahrzeug "los sind", kann die Freude über den geglückten Verkauf schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Sie weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell die Versicherungsbeiträge zahlen müssen.

Die in vielen Kaufverträgen getroffene Vereinbarung "der Käufer verpflichtet sich zur Außerbetriebsetzung oder Ummeldung innerhalb von 3 Tagen ..." nutzt Ihnen fast gar nichts, wenn sich der Käufer nicht daran hält. Sie können den Käufer dann auf privatrechtlichem Wege verklagen, dürfen aber weiterhin Steuern und eventuell Versicherung bezahlen.

Probleme gibt es auch, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Wenn der Käufer das Fahrzeug im Ausland anmeldet, bekommt die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Verden von der ausländischen Zulassungsstelle in der Regel keine Meldung. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen. Dies ist sehr schwierig und sehr zeitaufwendig.

Deshalb: Fahrzeuge vor dem Verkauf außer Betrieb nehmen!