Landkreis Verden

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Kurzmeldungen

  • RROP-Entwurf liegt aus

    Vom 27. Mai bis 28. Juni liegt der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms öffentlich aus. Das neue Regionale Raumordnungsprogramm, kurz RROP genannt, soll das bisherige Programm aus dem Jahr 1997 ablösen.
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  • Verschiebung der Müllabfuhr wegen Himmelfahrt und Pfingsten

    Wegen der Feiertage am Donnerstag, 9. Mai (Himmelfahrt) und am Montag, 20. Mai (Pfingstmontag) verschieben sich die Abfuhrtermine für die Restabfallbehälter und Gelben Säcke sowie für die Kompostbehälter in der jeweiligen Woche um jeweils einen Tag nach hinten
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  • Vollsperrung der Kreisstraße 15 in Dörverden

    Im Verlauf der Kreisstraße 15 (Bahnhofstraße) in Dörverden entsteht im Bereich der Einmündungen „Im Kleinen Moor" und „Auf dem Loh" ein Kreisverkehr, an den die Rampe aus der neuen Bahnüberführung angeschlossen wird. Die Kreisstraße 15 wird daher in diesem Bereich ab Dienstag, 16. April um 7 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich acht Wochen in Anspruch nehmen.
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  • Vollsperrung der Kreisstraße 69 in Thedinghausen-Eißel

    Die Kreisstraße 69 (Eißeler Dorfstraße) in Thedinghausen-Eißel wird wegen Bauarbeiten ab Montag, 15. April um 7 Uhr im Bereich von der Einmündung „Bremer Straße" bis zum Abzweig zur Kläranlage für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Die Sperrung wird bis zum 30. September erforderlich.
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Termine

Ausländer und Asyl

Wichtige Änderung: Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind ab dem 01.03.2011 ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Vereinbaren Sie bitte frühzeitig, ca. 8 Wochen vor dem Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis, einen Termin. Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf eine rechtzeitige Vorsprache.


Mit dem zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz sind die Bestimmungen über die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger neu geregelt worden.

Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes und deren Familienangehörige haben ein Einreise- und Aufenthaltsrecht, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus Erwerbseinkommen oder sonstigen eigenen Mitteln bestreiten und über ausreichend Wohnraum verfügen.

Sonstige ausländische Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt einen Aufenthaltstitel, mit dem gleichzeitig die Erlaubnis der Erwerbstätigkeit erteilt werden kann. Außerdem werden Möglichkeiten zur Teilnahme an Integrationskursen geboten.

Das Asylrecht garantiert politisch verfolgten ausländischen Staatsangehörigen die Aufnahme im Bundesgebiet und damit Schutz vor weiterer Verfolgung.

Die Ausländerbehörde hat dabei insbesondere folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung im Sichtvermerk-(Visa-)Verfahren zur Einreise ausländischer Staatsangehöriger
  • Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln
  • Entscheidung über Anträge auf Zulassung von Erwerbstätigkeiten (selbstständig oder unselbstständig)
  • Feststellung der Berechtigung zur Teilnahme an Integrationskursen
  • Beratung ausländischer Staatsangehöriger zu Fragen des Aufenthalts
  • Beratung deutscher Staatsangehöriger zur Einladung ausländischer Besucher
  • Erteilung des Aufenthaltsrechts für anerkannte Flüchtlinge
  • Förderung der Rückkehr abgelehnter Asylbewerber oder sonstiger ausreisepflichtiger Flüchtlinge (z. B. Bürgerkriegsflüchtlinge nach Beruhigung der Lage im Heimatland)
  • Beratung und Unterstützung bei der Weiterwanderung in ein Drittland (z. B. USA). Weitere Informationen: Raphaels-Werk, Adenauerallee 41, 20097 Hamburg, Tel. 040 2484420