Landkreis Verden

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Kurzmeldungen

  • RROP-Entwurf liegt aus

    Vom 27. Mai bis 28. Juni liegt der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms öffentlich aus. Das neue Regionale Raumordnungsprogramm, kurz RROP genannt, soll das bisherige Programm aus dem Jahr 1997 ablösen.
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  • Verschiebung der Müllabfuhr wegen Himmelfahrt und Pfingsten

    Wegen der Feiertage am Donnerstag, 9. Mai (Himmelfahrt) und am Montag, 20. Mai (Pfingstmontag) verschieben sich die Abfuhrtermine für die Restabfallbehälter und Gelben Säcke sowie für die Kompostbehälter in der jeweiligen Woche um jeweils einen Tag nach hinten
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  • Vollsperrung der Kreisstraße 15 in Dörverden

    Im Verlauf der Kreisstraße 15 (Bahnhofstraße) in Dörverden entsteht im Bereich der Einmündungen „Im Kleinen Moor" und „Auf dem Loh" ein Kreisverkehr, an den die Rampe aus der neuen Bahnüberführung angeschlossen wird. Die Kreisstraße 15 wird daher in diesem Bereich ab Dienstag, 16. April um 7 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich acht Wochen in Anspruch nehmen.
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  • Vollsperrung der Kreisstraße 69 in Thedinghausen-Eißel

    Die Kreisstraße 69 (Eißeler Dorfstraße) in Thedinghausen-Eißel wird wegen Bauarbeiten ab Montag, 15. April um 7 Uhr im Bereich von der Einmündung „Bremer Straße" bis zum Abzweig zur Kläranlage für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Die Sperrung wird bis zum 30. September erforderlich.
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Termine

Apostille / Legalisation

Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland
Im Ausland werden öffentliche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt sind. Diese Beglaubigung erfolgt als Apostille oder Legalisation.

Erteilung einer Apostille
Eine Reihe von Ländern sind dem "Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Für diese Länder genügt es, dass die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde mit einer Apostille versehen ist. Mit dieser Apostille wird die deutsche Urkunde direkt im Ausland anerkannt. Die Erteilung der Apostille erfolgt durch die Polizeidirektion Oldenburg.

Erteilung einer Legalisation
Für diejenigen Länder, die dem genannten Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist eine Legalisation erforderlich. Die Urkunde muss hierfür zunächst von der zuständigen deutschen Behörde (Polizeidirektion Oldenburg) vorbeglaubigt werden. Die endgültige Legalisation erfolgt durch das zuständige Konsulat oder die Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.

Die Polizeidirektion Oldenburg, Dez. 22, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg, beglaubigt grundsätzlich alle im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Bei der Polizeidirektion Oldenburg sind zuständig:

  • Frau Spelde, Tel. 0441 799-2284 (Di. - Do. 09.00 - 12.00 Uhr)
  • Frau Sobotta, Tel. 0441 799-2434 (Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr)

Die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und die Echtheit des Dienstsiegels, mit dem die Urkunde versehen ist, wird bestätigt.

Besondere Zuständigkeiten gibt es bei folgenden Urkunden:

  • Hochschulabschlüsse und Schulzeugnisse (versehen mit Unterschrift des Schulleiters und Dienstsiegels der Schule) können direkt der Polizeidirektion Oldenburg (Adresse und Ansprechpartner siehe vorstehend) vorgelegt werden.
  • Für Urkunden von Bundesbehörden sowie Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) ist das Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat II, B4, Eupener Straße 125, 50933 Köln, zuständig.
  • Für gerichtliche, staatsanwaltschaftliche oder notarielle Urkunden ist das jeweilige Amts- oder Landgericht zuständig.

Gebühren:
Gebühren werden durch die Polizeidirektion Oldenburg erhoben.

Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes (s. u.).

Ansprechpartner/in


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