Landkreis Verden

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Kurzmeldungen

  • Verschiebung der Müllabfuhr wegen Himmelfahrt und Pfingsten

    Wegen der Feiertage am Donnerstag, 9. Mai (Himmelfahrt) und am Montag, 20. Mai (Pfingstmontag) verschieben sich die Abfuhrtermine für die Restabfallbehälter und Gelben Säcke sowie für die Kompostbehälter in der jeweiligen Woche um jeweils einen Tag nach hinten
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  • Sprechtag für Menschen mit körperlicher Behinderung

    Am Mittwoch, 22. Mai bietet der Fachdienst Gesundheit und Umweltmedizin des Landkreises Verden wieder einen Sprechtag für Menschen mit einer körperlichen Behinderung an.
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  • Vollsperrung der Kreisstraße 15 in Dörverden

    Im Verlauf der Kreisstraße 15 (Bahnhofstraße) in Dörverden entsteht im Bereich der Einmündungen „Im Kleinen Moor" und „Auf dem Loh" ein Kreisverkehr, an den die Rampe aus der neuen Bahnüberführung angeschlossen wird. Die Kreisstraße 15 wird daher in diesem Bereich ab Dienstag, 16. April um 7 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich acht Wochen in Anspruch nehmen.
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  • Vollsperrung der Kreisstraße 69 in Thedinghausen-Eißel

    Die Kreisstraße 69 (Eißeler Dorfstraße) in Thedinghausen-Eißel wird wegen Bauarbeiten ab Montag, 15. April um 7 Uhr im Bereich von der Einmündung „Bremer Straße" bis zum Abzweig zur Kläranlage für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Die Sperrung wird bis zum 30. September erforderlich.
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Termine

Anzeige von Tierausstellungen und -märkten

Viehausstellungen und -märkte
Laut § 4 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung in der zz. geltenden Fassung müssen Veranstalter von Viehausstellungen, Viehmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art der Veterinärbehörde eine solche Veranstaltung anzeigen. Die Anzeige ist mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit Angabe der Art der Veranstaltung zu erstatten.

  • Anzeige (gem. § 4 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung) einer Viehausstellung, eines Viehmarktes bzw. einer Veranstaltung ähnlicher Art (pdf-Formular s. u.)

Hunde- und Katzenausstellungen
Laut § 4 der Tollwut-Verordnung in der zz. geltenden Fassung müssen Veranstalter von Hundeausstellungen, Katzenausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art der Veterinärbehörde eine solche Veranstaltung anzeigen. Die Anzeige ist mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit Angabe der Art der Veranstaltung zu erstatten.

  • Anzeige (gem. § 4 Tollwut-Verordnung) von Hundeausstellungen, Katzenausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art (Word-Formular s. u.)

Bitte ausdrucken und ausgefüllt zurücksenden an den:

Landkreis Verden
Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)