In der Bundesrepublik gibt es zwei Arten der Förderung von Wohnraum:
- Objektförderung im Rahmen der Wohnungsbauförderprogramme (Wohnungsbauförderung und Wohnberechtigungsscheine)
- Individualförderung in Form des Wohngeldes
Beim Wohngeld handelt es sich um eine sozialstaatliche Leistung, die als individueller familienorientierter Zuschuss für Mieter und Eigentümer von Wohnraum erbracht wird. Das Wohngeld soll dazu beitragen, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Wohngeld kann für Mieterinnen bzw. Mieter für deren Wohnraum in Form eines Mietzuschusses oder für Eigentümerinnen bzw. Eigentümer für deren Eigentumswohnung oder Eigenheim in Form eines Lastenzuschusses gewährt werden.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Zahl der zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Zuständigkeiten:
Im Rahmen der Bewilligung von Wohngeld ist der Landkreis Verden für das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Städte Achim und Verden (Aller) zuständig.
Antragstellung:
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Die erforderlichen Antragsunterlagen und Erläuterungen erhalten Sie in der Wohngeldstelle. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen bitten wir Sie, sich telefonisch oder persönlich mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen.
Für weitere Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Das Bildungspaket
Seit dem 01.01.2011 haben Wohngeldempfänger Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie hier.

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