Arbeit im Landkreis Verden
Der Landkreis Verden ist eine von 69 Optionskommunen in Deutschland, die seit dem 01.01.2005 in eigener Zuständigkeit aus einer Hand alle Belange für Personen wahrnehmen, die Arbeitslosengeld II beziehen.
Zu den Aufgaben gehören z. B. die Regelleistungen für den Lebensunterhalt, die Kosten der Unterkunft und die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung (so genannte passive Leistungen). Dazu zählen aber auch die Unterstützungmöglichkeiten zur aktiven Integration in den Arbeitsmarkt. Diese Leistungen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Fallmanagement und der Arbeitsvermittlung angeboten bzw. veranlasst.
Um noch flexibler und kurzfristiger im Bereich der Arbeitsmarktintegration reagieren zu können, wurde zum 01.04.2006 eine kommunale Anstalt öffentlichen Rechts gegründet, die ARBEIT IM LANDKREIS VERDEN (ALV). Unter diesem Dach sind das Fallmanagement und die Arbeitsvermittlung sowie die Jugendberufshilfe und die Projekte aus der ehemaligen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft des Landkreises Verden gGmbH zusammengefasst.

Bürgerservice
Gesundheit, Jugend, Senioren und Soziales
Kontakt