Landkreis Verden

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Kurzmeldungen

  • Verschiebung der Müllabfuhr wegen Himmelfahrt und Pfingsten

    Wegen der Feiertage am Donnerstag, 9. Mai (Himmelfahrt) und am Montag, 20. Mai (Pfingstmontag) verschieben sich die Abfuhrtermine für die Restabfallbehälter und Gelben Säcke sowie für die Kompostbehälter in der jeweiligen Woche um jeweils einen Tag nach hinten
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  • Sprechtag für Menschen mit körperlicher Behinderung

    Am Mittwoch, 22. Mai bietet der Fachdienst Gesundheit und Umweltmedizin des Landkreises Verden wieder einen Sprechtag für Menschen mit einer körperlichen Behinderung an.
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  • Vollsperrung der Kreisstraße 15 in Dörverden

    Im Verlauf der Kreisstraße 15 (Bahnhofstraße) in Dörverden entsteht im Bereich der Einmündungen „Im Kleinen Moor" und „Auf dem Loh" ein Kreisverkehr, an den die Rampe aus der neuen Bahnüberführung angeschlossen wird. Die Kreisstraße 15 wird daher in diesem Bereich ab Dienstag, 16. April um 7 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich acht Wochen in Anspruch nehmen.
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  • Vollsperrung der Kreisstraße 69 in Thedinghausen-Eißel

    Die Kreisstraße 69 (Eißeler Dorfstraße) in Thedinghausen-Eißel wird wegen Bauarbeiten ab Montag, 15. April um 7 Uhr im Bereich von der Einmündung „Bremer Straße" bis zum Abzweig zur Kläranlage für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Die Sperrung wird bis zum 30. September erforderlich.
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Termine

 

Tierkörperbeseitigung


Allgemeine Informationen

Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.

Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

Auch Schlachtabfälle sowie Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.

Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Gebühren fallen an?

Wenn tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?

Die für den Landkreis Verden zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt ist:

Rendac Rotenburg GmbH
Hesedorfer Weg 76
27356 Rotenburg/Wümme
Tel.: 04268 93130
Fax: 04268 93120

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, aktualisiert am 29.03.2011


Ansprechpartner/in beim Landkreis Verden
FD Veterinärdienst und Verbraucherschutz vCard Standort anzeigen
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-770
Fax: 04231 15-773
E-Mail:


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