Weiterbildungsscheck
Die Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft Landkreis Verden und der Überbetriebliche Verbund im Landkreis Verden e. V. (ÜBV) beteiligen sich an der Finanzierung von Weiterbildung.
Für Qualifizierungskurse auf dem freien Weiterbildungsmarkt erhalten zuschussberechtigte Personen aus dem Landkreis Verden auf Antrag einen Weiterbildungsscheck von der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft.
Die Zuschusshöhe liegt bei maximal 200,00 EUR jährlich. Der Eigenanteil beträgt 25 % der Kursgebühren.
Zielgruppen:
- Frauen und Männer in Elternzeit
- Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer
- erwerbslose Frauen ohne Leistungsbezug
- Frauen mit geringfügigem Einkommen
- nebenberuflich selbstständige Frauen
- sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen
- sozialversicherungspflichtig selbstständige Frauen
- Bezieherinnen von ALG I und ALG II
Für die Personengruppen können verschiedene Qualifikationen gefördert werden. Bitte prüfen Sie Ihre Zuschussberechtigung. Das Budget der Koordinierungsstelle ist begrenzt. Auf einen Weiterbildungsscheck besteht kein Rechtsanspruch. Zusätzlich zum Weiterbildungsscheck gibt es auf Landes- und Bundesebene weitere Förderungsmöglichkeiten für familien- und berufsbegleitende Qualifizierungen.
Das Bildungsberatungsangebot der koordinierungssstelle beinhaltet auch eine Beratung zur optimalen Finanzierung von Fortbildungen. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Für beschäftigte Frauen aus Mitgliedsbetrieben des ÜBV stehen jährlich je Verbundbetrieb maximal 200,00 EUR für fachliche Weiterbildungen aus Vereinsmitteln zur Verfügung.

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