Landkreis Verden

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Kurzmeldungen

  • Workshop: Begleitung in der Akquise

    Noch zwei Plätze frei
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  • Vollsperrung der Bürgerstraße in Thedinghausen

    Die Bürgerstraße wird in der Zeit vom 07.09. bis zum 11.09.2010 voll gesperrt.
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  • Sprechtag für Menschen mit körperlicher Behinderung

    Am Mittwoch, dem 29. September, bietet der Fachdienst Gesundheit und Umweltmedizin des Landkreises Verden wieder einen Sprechtag für Menschen mit einer körperlichen Behinderung an.
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  • Beratung der Jugendberufshilfe in Achim

    Die Jugendberufshilfe im Pro-Aktiv-Center des Landkreises Verden bietet am Dienstag, dem 7. September von 14 bis 15 Uhr in den Räumen des Allgemeinen Sozialdienstes, Obernstraße 11 in Achim Beratungen für junge Menschen mit Problemen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben an.
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  • Bekanntmachung gemäß § 6 Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeits-Prüfung (NUVPG)

    Beim Landkreis Verden wurde ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach §§ 9 ff Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz für den Abbau von Sand eingereicht.
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  • Einbahnstraßenverkehr in der Bürgerstraße, Thedinghausen

    Wegen umfangreicher Straßenbauarbeiten wird die Kreisstraße 66 (Bürgerstraße) in Thedinghausen vom 12.07.2010 bis voraussichtlich Mitte September 2010 zu einer Einbahnstraße umfunktioniert.
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  • Stellenausschreibung

    Der Landkreis Verden sucht zum 01.08.2011 mehrere Interessierte für eine Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder für ein duales Studium zur Kreisinspektor-Anwärterin/-Anwärter. Bewerbungsfrist: 28.08.2010
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  • Fahrsicherheitstraining für Fahranfänger

    Für Fahranfänger bietet der Landkreis in Zusammenarbeit mit der Landesverkehrswacht Niedersachsen kostenfreie Fahrsicherheitstrainings an. Die Termine: 29.08., 18.09., 19.09., 30.10. und 31.10.2010.
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Termine

Landschaftsrahmenplan

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Was ist ein Landschaftsrahmenplan?
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist ein Fachgutachten des Naturschutzes, das der Landkreis Verden als untere Naturschutzbehörde auf Grundlage des Nds. Naturschutzgesetzes (NNatG) für sein Gebiet aufzustellen und fortzuschreiben hat. Der Landschaftsrahmenplan stellt dar, wie Natur und Landschaft aus der Sicht des Naturschutzes zu bewerten sind und welche Maßnahmen zu deren Erhaltung und Entwicklung ergriffen werden sollten. Die Zielvorstellungen des Landschaftsrahmenplans bieten ein Leitbild, an dem sich künftige Planungen orientieren sollen.

Inhaltlich trifft der Landschaftsrahmenplan Aussagen

  • zum gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft im Hinblick auf die Schutzgüter Arten und Biotope, Landschaftsbild, Boden und Wasser, Klima und Luft sowie den voraussichtlichen Änderungen,
  • zu schutzwürdigen Teilen von Natur und Landschaft, wie Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile,
  • zu den aus der Sicht des Naturschutzes erforderlichen Maßnahmen für Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft,
  • zu Maßnahmen des besonderen Artenschutzes.

Darüber hinaus entwickelt der Landschaftsrahmenplan Zielvorstellungen zu Anforderungen an andere Nutzergruppen und Fachverwaltungen bei der Umsetzung der Naturschutzziele.

Landschaftsrahmenplan - Fortschreibung abgeschlossen
Das erste naturschutzfachliche Gutachten wurde 1995 veröffentlicht. Die Fortschreibung begann im Jahr 2001 mit der erneuten Bestandsaufnahme. Neu ist, dass die Zielaussagen zur Entwicklung der zehn Naturräume im Landkreis nicht mehr ausschließlich in Textform formuliert sind wie noch im Landschaftsrahmenplan von 1995. In der Planfortschreibung wurde nun erstmals eine Karte für das Zielkonzept erarbeitet. Von Juni 2007 bis Juni 2008 war der Vorentwurf des Landschaftsrahmenplanes mit Karten und Texten online verfügbar.

Nach der offiziellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Sommer 2007 wurde der LRP-Entwurf im Frühjahr 2008 dem Niedersächsischen Umweltministerium übersandt. Das Ministerium hat keine Änderungen verfügt. Der Landkreis hält Abdrucke für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereit. Bei Bedarf können Abdrucke - insbesondere von den Karten im Maßstab 1: 50.000 - beim Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege gegen Entrichtung einer Schutzgebühr bestellt werden.

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