Inhaltsbereich
Abfallbehälter und -gebühren
Bestellung von Abfallbehältern
Bestellungen für Abfallbehälter werden grundsätzlich nur von Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümern entgegengenommen. Diese erhalten den Gebührenbescheid und sind als anschlusspflichtige Personen gebührenpflichtig.
An-, Ab- und Ummeldungen von Abfallbehältern sowie Adressänderungen und Änderungen der Bankverbindung können Sie beim Landkreis Verden online über die Online-Dienste der Abfallwirtschaft vornehmen. Darüber hinaus können Abfallbehälter auch schriftlich an-, ab- oder umgemeldet werden.
Eine Übersicht über die Abfallgebühren für Abfallbehälter (gültig ab 01.01.2021) finden Sie hier.
Hinweise zum Anschluss- und Benutzungszwang
Nach den Vorschriften der Abfallsatzung des Landkreises Verden sind Eigentümerinnen bzw. Eigentümer bewohnter oder bebauter Grundstücke verpflichtet, ihre Grundstücke durch feste Abfallbehälter an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang). Diese Verpflichtung trifft auch Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte. Der Anschluss wird durch die Übergabe der nach der Abfallsatzung vom Landkreis zu stellenden Abfallbehälter vollzogen.
Die Anschlusspflichtigen sowie andere Abfallbesitzerinnen und Abfallbesitzer, insbesondere Mieter und Pächter, sind verpflichtet, die auf dem Grundstück oder sonst bei ihnen anfallenden Abfälle dem Landkreis nach den Vorschriften der Abfallsatzung zu überlassen (Benutzungszwang). Hiervon ausgenommen sind Abfälle, für die keine Überlassungspflicht besteht oder die von der Entsorgungspflicht des Landkreises ausgeschlossen sind.
Auf schriftliche Anzeige sind Anschlusspflichtige oder Abfallbesitzer vom Benutzungszwang befreit, wenn
- bei privaten Haushaltungen nachgewiesen wird, dass der Anzeigende in der Lage ist, den Abfall in eigenen Anlagen auf dem angeschlossenen oder in seinem Besitz befindlichen Grundstück ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten (Bioabfall),
- bei Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nachgewiesen wird, dass die Beseitigung in eigenen Anlagen erfolgt und überwiegende öffentliche Interessen eine Überlassung dieser Abfälle nicht erfordern.
Der Landkreis stellt den Anschluss- und Benutzungspflichtigen die zur Aufnahme des Abfalls vorgeschriebenen Abfallbehälter in ausreichender Zahl zur Verfügung. Die Anschluss- und Benutzungspflichtigen wählen den für die zu erwartende Abfallmenge als ausreichend anzusehenden festen Abfallbehälter aus. Bei bewohnten Grundstücken müssen mindestens jeweils ein zugelassener Abfallbehälter für die kompostierbaren Abfälle und für den Restabfall bereitstehen, soweit nicht eine Befreiung vorliegt.
Ansprechpartner/in
Gebührenveranlagung, Behältertausch | |
Telefon: 04231 15-272 | |
An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern, Gebührenveranlagung (Achim, Kirchlinteln, Oyten, Thedinghausen)Nelli Ernst | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1148 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-272 E-Mail: Nelli-Ernst@landkreis-verden.de | |
An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern, Gebührenveranlagung (Verden, Dörverden, Langwedel, Ottersberg)Angelika Wessel | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1148 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-272 E-Mail: Angelika-Wessel@landkreis-verden.de |