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Geförderter Breitbandausbau
Im Rahmen der aktuellen Bundes- und Landesförderung für den Breitbandausbau hat sich der Landkreis Verden für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell entschieden.
Zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen wurden 2018 und 2019 Förderträge eingereicht, die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bundesförderung) und dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bewilligt (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz - GAK) wurden. Für die Bundesförderung wurden ergänzende Förderanträge bei der NBank in Hannover eingereicht.
Die Wirtschaftlichkeitslücke wird für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren berechnet. Sie ist die Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs. Die errichtete Breitbandinfrastruktur bleibt im Eigentum des geförderten Unternehmens. Das Telekommunikationsunternehmen erhält das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, für eine Mindestdauer von sieben Jahren zu betreiben und gegenüber der örtlichen Endkundin oder dem örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietenden entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Grundlage für die Förderanträge ist ein Markterkundungsverfahren (MEV) aus dem Jahr 2018. In diesem wurden die unterversorgten Gebiete „Weiße Flecken“ und unterversorgten Schulen im Landkreis Verden identifiziert.
1. Bundesförderung
Die Förderanträge wurden bei der in Berlin ansässigen AteneKom eingereicht. Die AteneKom ist beauftragter Projektträger des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und für die Umsetzung des Bundesförderprogramms zuständig. Es handelt sich um zwei verschiedene Förderanträge, für die ergänzende Förderanträge bei der NBank in Hannover eingereicht wurden:
- Ausbau von „Weißen Flecken“
- Ausbau „Sonderaufruf Schulen“
1.1 Ausbau von „Weißen Flecken“
Die kreisangehörigen Kommunen haben auf Grundlage der Ergebnisse des Markterkundungsverfahren 2018 eine Auswahl getroffen, welche unterversorgten Gebiete in den Förderantrag mit aufgenommen werden sollten (siehe nachstehende Karte Ausbaugebiete).
Aufgreifschwelle:
Als unterversorgt gelten nach Vorgabe der Förderrichtlinie des Bundes Haushalte, die mit weniger als 30 Mbit/s im Download versorgt sind. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein leistungsfähiges Netz mit einer Versorgung von über 30 MBit/s bereits besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (home passed). Dies trifft u. a. für alle im Landkreis Verden mit Kabelfernsehen erschlossenen Gebiete zu.
Ziel der Förderung:
Bandbreiten von 1 GBit/s
Förderung:
- Bundesmittel: 6,40 Mio. EUR
- Landesmittel: 2,81 Mio. EUR
- Landkreis Verden / Städte und Gemeinden: 3,59 Mio. EUR
- 1.400 Haushalte
- Grundschulen Westen und Morsum
Aktueller Stand:
Vorbereitung der Vergabeverfahren
1.2 Ausbau „Sonderaufruf Schulen“
Alle unterversorgten Schulen im Landkreis Verden wurden in den Förderantrag aufgenommen.
Aufgreifschwelle:
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein leistungsfähiges Netz mit einer Versorgung von über 30 MBit/s je Klasse und einmal die Verwaltung bereits besteht. In diesem Sinne als versorgt gelten auch Schulen, denen lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (home passed).
Ziel der Förderung:
Bandbreiten von 1 GBit/s
Förderung:
- Bundesmittel: 650.000 EUR
- Landesmittel: 325.000 EUR
- Landkreis Verden: 325.000 EUR
- 21 Schulen (siehe nachstehende „Übersicht Schulen“)
Aktueller Stand:
Vorbereitung der Vergabeverfahren
2. GAK-Förderung
Die kreisangehörigen Kommunen haben auf Grundlage der Ergebnisse des Markterkundungsverfahren 2017 eine Auswahl getroffen, welche unterversorgten Gebiete in den Förderantrag mit aufgenommen werden sollten (siehe nachstehende Karte Ausbaugebiete).
Aufgreifschwelle:
Als unterversorgt gelten nach Vorgabe der Förderrichtlinie des Landes Haushalte, die mit weniger als 30 Mbit/s im Download versorgt sind. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein leistungsfähiges Netz mit einer Versorgung von über 16 MBit/s bereits besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (home passed). Dies trifft u. a. für alle im Landkreis Verden mit Kabelfernsehen erschlossenen Gebiete zu.
Ziel der Förderung:
Bandbreiten von min. 16 MBit/s. Mit wenigen Ausnahmen werden alle Haushalte einen Glasfaseranschluss mit deutlich höheren Bandbreiten erhalten.
Förderung:
- Landesmittel: 3,19 Mio. EUR
- Städte/Gemeinden: 818.000 EUR
- 34 Ausbaugebiete mit 882 Haushalten
Aktueller Stand:
Erstellung und Prüfung der Feinplanungen