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Grundwasserabsenkungen (Wasserhaltung)
Grundwasserabsenkung Das Entnehmen und Ableiten von Grundwasser für eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung bedarf in der Regel einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde. Ausnahmen kann es geben, wenn es sich lediglich um Schichtenwasser oder Tag-/Regenwasser in geringen Mengen handelt, das Entnehmen oder Ableiten nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt und keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind. Eine vorherige Abstimmung des geplanten Vorhabens mit Angabe der örtlichen Situation und des Zeitraumes rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Unteren Wasserbehörde ist empfehlenswert.
Antragsunterlagen:
Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist ein Antragsformular (s. unten) zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen einzureichen.
Aus dem Antrag müssen insbesondere Fördermenge- und -dauer, (Umwelt-)Auswirkungen der Absenkung sowie der Ableitungsweg hervorgehen. Die Einleitung darf weder quantitativ noch qualitativ zu negativen Veränderungen im Gewässerkörper führen. Der im Einzelfall erforderliche Umfang der Unterlagen kann vorab mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Verden abgestimmt werden. Gegebenenfalls ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Als Ableitung ist eine Flächen- bzw. Muldenversickerung oder eine Grundwasseranreicherung über Schluckbrunnen, die entsprechend zu erläutern und dimensionieren ist, zu bevorzugen. Bei einer Einleitung in einen Vorfluter ist über entsprechende Wasseranalysen und eine Beschreibung einer Vorbehandlung nachzuweisen, dass es zu keiner Verschlechterung des Gewässers kommen kann, die ausreichende Leistungsfähigkeit des Vorfluters ist nachzuweisen.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt je angefangene 1.000 m³ Wasser, die während der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis entnommen werden dürfen, 0,50 Euro, jedoch mindestens 250,00 Euro. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungsmaßnahme wird zusätzlich eine Wasserentnahmegebühr, abhängig von der tatsächlich geförderten Menge, erhoben.
Ansprechpartner/in
VerwaltungSabine Kunath | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1157 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-342 Telefax: 04231 15-603 E-Mail: wasser@landkreis-verden.de | |
TechnikPhilipp Mundil | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1158 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-348 Telefax: 04231 1510-348 E-Mail: wasser@landkreis-verden.de |