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Grundwasserentnahmen (Beregnung/Brauchwasser)
Die Entnahme von Grundwasser bedarf in der Regel einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die untere Wasserbehörde.
Antragstellung:
Für eine Grundwasserentnahme ist ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis mit ausgefülltem Antragsformular sowie den darin aufgeführten Unterlagen einzureichen.
Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn durch den Antrag die Unschädlichkeit der Entnahme nachgewiesen wird. Der im Einzelfall erforderliche Umfang der Unterlagen kann vorab mit der unteren Wasserbehörde des Landkreises Verden abgestimmt werden. Gegebenenfalls ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Der Bescheid ist kostenpflichtig. Zusätzlich wird jährlich eine Wasserentnahmegebühr, abhängig von der tatsächlich geförderten Menge, erhoben.
Die Bearbeitungszeit hängt wesentlich von der Qualität der Angaben und Unterlagen im Antrag ab. Fehlende Angaben verzögern die Bearbeitung entsprechend.
Es wird empfohlen, für die Antragserstellung einen Fachplaner zu beauftragen.
Weitere Informationen:
Die Erstellung von Brunnen und sonstigen Erdaufschlüssen ist einen Monat vor Beginn der Arbeiten beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) über die „Norddeutsche Bohranzeige Online“ anzuzeigen (§ 49 WHG). Die Anzeige wird zur Prüfung der Erlaubnispflicht und Zulässigkeit des Vorhabens automatisch an die zuständige untere Wasserbehörde weitergeleitet.
Eine Wasserentnahme ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Daneben ist die Wasserentnahme zur Beregnung gemäß Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 01.01.2015 (AgrarZahlVerpflV) Cross-Compliance (CC) relevant. Bei Beregnung ohne Vorliegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis liegt ein förderrechtlicher CC-Verstoß vor.
Ansprechpartner/in
VerwaltungSabine Kunath | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1157 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-342 Telefax: 04231 15-603 E-Mail: wasser@landkreis-verden.de | |
TechnikPhilipp Mundil | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1158 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-348 Telefax: 04231 1510-348 E-Mail: wasser@landkreis-verden.de |
Formulare
Arbeitshilfen
- NIBIS Kartenserver - Niedersächsisches Bodeninformationssystem
- Norddeutsche Bohranzeige Online
- Umweltkarten Niedersachsen
- Niedersächsische Landesdatenbank für wasserwirtschaftliche Daten
- Geofakten 3: Hydrogeologische und bodenkundliche Anforderungen an Anträge zur Grundwasserentnahme für die Feldberegnung
- GeoBerichte 15: Leitfaden für hydrogeologische und bodenkundliche Fachgutachten bei Wasserrechtsverfahren in Niedersachsen
- ANDI/GAP Flächenexport
- Hinweise zur Berücksichtigung von Naturschutz und Landschaftspflege bei Grundwasserentnahmen (Hrsg.: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen)