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Hinweise zum Fahrzeugverkauf
Sie beabsichtigen, Ihr Fahrzeug zu verkaufen? Dann beachten Sie bitte: Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Erwerber eines Fahrzeuges seiner Pflicht zur Außerbetriebsetzung bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt.
Die Folge: Der Verkäufer zahlt weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell auch die Versicherungsbeiträge.
Das muss nicht sein. Sie können sich als Verkäufer dagegen schützen, indem Sie
- diese Hinweise aufmerksam lesen und
- den Vordruck "Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gemäß § 13 (4) Fahrzeug-Zulassungsverordnung" (pdf-Formular, s. u.) ausfüllen, unterschreiben (auch der Käufer) und an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Verden senden.
- Bitte melden Sie auch Ihrer Versicherungsgesellschaft den Verkauf Ihres Fahrzeuges.
Der sicherste Schutz ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den Fahrzeugkäufer. Dazu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder. Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung beträgt zurzeit für VER-Kennzeichen 5,90 Euro.
Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig und leserlich aus und kontrollieren Sie Name und Anschrift des Käufers anhand seines Ausweises. Es werden viele Fahrzeuge unter falschem Namen und Scheinanschriften gekauft.
Solche Betrügereien kommen oftmals auf Automärkten vor. Besonders häufig treten Betrugsfälle bei Fahrzeugen mit einem Wert bis zu 3.000,00 Euro auf. Auch wenn Sie froh sind, dass Sie Ihr Fahrzeug "los sind", kann die Freude über den geglückten Verkauf schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Sie weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell die Versicherungsbeiträge zahlen müssen.
Die in vielen Kaufverträgen getroffene Vereinbarung "der Käufer verpflichtet sich zur Außerbetriebsetzung oder Ummeldung innerhalb von 3 Tagen ..." nutzt Ihnen fast gar nichts, wenn sich der Käufer nicht daran hält. Sie können den Käufer dann auf privatrechtlichem Wege verklagen, dürfen aber weiterhin Steuern und eventuell Versicherung bezahlen.
Probleme gibt es auch, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Wenn der Käufer das Fahrzeug im Ausland anmeldet, bekommt die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Verden von der ausländischen Zulassungsstelle in der Regel keine Meldung. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen. Dies ist sehr schwierig und sehr zeitaufwendig.
Deshalb: Fahrzeuge vor dem Verkauf außer Betrieb nehmen!
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