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Weiterbildungsscheck und Kursermäßigungen
Weiterbildungsscheck
Die Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft Landkreis Verden und VEREINBAR, das Unternehmensnetzwerk zur Gestaltung der Arbeitswelt e. V. beteiligen sich an der Finanzierung von Weiterbildung.
Für Qualifizierungskurse auf dem freien Weiterbildungsmarkt erhalten zuschussberechtigte Frauen aus dem Landkreis Verden auf Antrag einen Weiterbildungsscheck von der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft.
Die Inanspruchnahme von Ermäßigungen der Kursgebühren und Zuschüssen mit dem Weiterbildungsscheck setzt eine Bildungsberatung in der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft Landkreis Verden voraus. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.
Die Zuschusshöhe im Rahmen des Weiterbildungsschecks liegt bei maximal 200,00 EUR jährlich. Der Eigenanteil beträgt 25 % der Kursgebühren.
Zielgruppen:
- Frauen in Elternzeit
- Frauen in Familienzeit
- Berufsrückkehrerinnen
- Frauen mit geringfügigem Einkommen
- nebenberuflich selbstständige Frauen
- erwerbslose Frauen ohne Leistungsbezug
- Bezieherinnen von ALG I und ALG II
Für die Personengruppen können verschiedene Qualifikationen gefördert werden. Informationen und Fördervoraussetzungen finden Sie hier. Bitte prüfen Sie Ihre Zuschussberechtigung. Zusätzlich zum Weiterbildungsscheck gibt es auf Landes- und Bundesebene weitere Förderungsmöglichkeiten für familien- und berufsbegleitende Qualifizierungen.
Das Bildungsberatungsangebot der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft beinhaltet auch eine Beratung zur optimalen Finanzierung von Fortbildungen. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Für beschäftigte Frauen aus Mitgliedsbetrieben von VEREINBAR stehen jährlich je Verbundbetrieb maximal 200,00 EUR für fachliche Weiterbildungen aus Vereinsmitteln zur Verfügung.
Kursermäßigungen
Bei ausgewählten Qualifizierungen regionaler Weiterbildungsträger in Kooperation mit der Koordinierungsstelle können ermäßigte Kursgebühren in Anspruch genommen werden. Diese Qualifizierungen sind entsprechend gekennzeichnet. Für die Inanspruchnahme der Kursermäßigung ist ebenfalls eine Bildungsberatung sowie eine Antragsstellung vor Beginn der Maßnahme zwingend erforderlich.
Weitere Informationen
Ein Antragsformular zur Beantragung eines Weiterbildungsschecks oder einer Kursermäßigung finden Sie unten auf dieser Seite. Das Budget der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft ist begrenzt. Auf einen Weiterbildungsscheck oder eine Ermäßigung der Gebühren besteht kein Rechtsanspruch. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, d. h. es kann neben den Zuschüssen der Koordinierungsstelle keine weitere öffentliche Förderung (insbesondere aus EU-Mitteln) in Anspruch genommen werden.
Auf Landes- und Bundesebene gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten für familien- und berufsbegleitende Qualifizierungen. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob Sie die optimale Förderung zur Finanzierung Ihrer Qualifizierung ausgewählt haben. Auch hierzu bietet die Koordinierungsstelle kostenlose und vertrauliche Bildungsberatungen an.