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Der Landkreis Verden ist einer von 110 zugelassenen kommunalen Trägern in Deutschland, der seit dem 01.01.2005 in eigener Zuständigkeit aus einer Hand alle Belange für Personen wahrnimmt, die Arbeitslosengeld II beziehen.
Zu den Aufgaben gehören z. B. die Regelleistungen für den Lebensunterhalt, die Kosten der Unterkunft und die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung (so genannte passive Leistungen). Dazu zählen aber auch die Unterstützungmöglichkeiten zur aktiven Integration in den Arbeitsmarkt.
Um noch flexibler und kurzfristiger im Bereich der Arbeitsmarktintegration reagieren zu können, wurde zum 01.04.2006 eine kommunale Anstalt öffentlichen Rechts gegründet, die ARBEIT IM LANDKREIS VERDEN (ALV). Unter diesem Dach sind Beratung und Arbeitsvermittlung sowie Jugendberufshilfe und Qualifizierungsprojekte zusammengefasst.