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Coronavirus: Informationen zur COVID-19-Impfung
Hotline des Landes zur COVID-19-Impfung
Sie haben Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung? Das Land hat unter der Rufnummer 0800 9988665 eine kostenlose Hotline für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Die Hotline ist montags bis samstags von 08.00 bis 20.00 Uhr erreichbar. An Feiertagen ist die Hotline geschlossen.
Impfportal des Landes zur Online-Terminvereinbarung (ab 28.01.2021)
ACHTUNG: Die Terminvergabe für Impfungen erfolgt ausschließlich über das Impfportal bzw. die Impf-Hotline des Landes Niedersachsen. Der Landkreis Verden und auch das Bürgertelefon des Landkreises können zur Terminvergabe keine Auskünfte geben.
Die aktuellen Infos im Überblick
Den Januar 2021 hindurch werden die Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen sowie die dortigen Beschäftigten durch mobile Impfteams geimpft.
Das Land hat den Impfstart in den stationären Impfzentren für den 01.02.2021 angekündigt. Ab dem Termin können sich Personen, die mit höchster Priorität Anspruch auf eine Impfung haben, telefonisch oder online zur Impfung anmelden. Dazu zählen insbesondere Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben (siehe dazu auch die nachstehenden Hinweise zur Impfreihenfolge der Bevölkerung).
Alle Niedersachsen, die älter als 80 Jahre sind, sollen in der 3. Kalenderwoche 2021 einen Brief des Sozialministeriums erhalten. Darin werden sie schriftlich darüber informiert, wie sie einen Impftermin vereinbaren können (telefonisch oder online), wie der Impfvorgang ablaufen wird und dass unbedingt eine zweite Impfung notwendig ist.
Über die Hotline (0800) 9 98 86 65 können die Impfberechtigten ab dem 28.01.2021 Impftermine vereinbaren. Zusätzlich wird noch ein Impfportal im Internet (s. oben) freigeschaltet, über das ab dem 28.01.2021 ebenfalls Termine vereinbart werden können.
Es besteht in Niedersachsen eine freie Wahl des Impfzentrums.
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass Personen, für die jetzt noch keine Schutzimpfung mit höchster Priorität vorgesehen ist, noch keinen Termin vereinbaren können. Die weiteren Bevölkerungsgruppen werden nach und nach seitens des Landes über die Presse zu den Impfungen eingeladen.
Impfplan zur Impfreihenfolge der Bevölkerung
Der Anspruch und die Reihenfolge zur Durchführung der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus sind in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) festgelegt und basieren auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Coronavirus-Impfverordnung können Sie hier im Wortlaut nachlesen. Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick der priorisierten Gruppen:
Schutzimpfungen mit höchster Priorität:
Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Schutzimpfungen mit hoher Priorität
Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit Trisomie 21,
b) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung,
c) Personen nach Organtransplantation, - eine enge Kontaktperson
a) von pflegebedürftigen Personen nach § 2 Nummer 1 und nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,
b) von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird, - Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,
- Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
- Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,
- Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind.
Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität:
Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),
b) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
c) Personen mit chronischer Lebererkrankung,
d) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion,
e) Personen mit Diabetes mellitus,
f) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension,
g) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex,
h) Personen mit Krebserkrankungen,
i) Personen mit COPD oder Asthma bronchiale,
j) Personen mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen, - Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz,
- Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, welches keine Patientinnen oder Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut,
- Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind,
- Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,
- Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.
Danach alle übrigen Anspruchsberechtigten
Start mit mobilen Impfteams
In der 1. Impfphase werden mobile Impfteams Altenpflegeheime und Pflegeeinrichtungen für behinderte Menschen aufsuchen. Parallel dazu starten in der 2. Impfphase - je nach Vefügbarkeit des Impfstoffs - die stationären Impfzentren ihren Betrieb. In Phase 3 - voraussichtlich nicht vor dem Sommer 2021 - sollen auch die niedergelassenen Hausarztpraxen mit Impfungen beginnen.
Vergabe von Impfterminen und Einladung
Schritt1: Anmeldung zur Impfung
Die Anmeldung zur Impfung kann telefonisch oder über eine Online-Anmeldung erfolgen. Dazu stellt das Land ein entsprechendes Online-Impfportal ab dem 28.01.2021 zur Verfügung. Sowohl bei der telefonischen Terminvereinbarung als auch bei der Online-Anmeldung werden die Bürgerinnen und Bürger im ersten Schritt neben der Angabe der persönlichen Daten mit Hilfe einer strukturierten Abfrage eine Selbsteinschätzung ihrer Impfberechtigung auf Basis ihres Alters, möglichen Vorerkrankungen sowie des Berufs vornehmen.
ACHTUNG: Die Terminvergabe für Impfungen erfolgt ausschließlich über das Impfportal bzw. die Impf-Hotline des Landes Niedersachsen. Der Landkreis Verden und auch das Bürgertelefon des Landkreises können zur Terminvergabe keine Auskünfte geben.
Schritt 2: Terminvergabe für das Impfzentrum
Ergibt diese Selbsteinschätzung, dass die Bürgerin oder der Bürger zu einer der Personengruppen gehört, die nach den Kriterien der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorrangig gegen Covid-19 geimpft werden sollen, wird im nächsten Schritt ein Termin im Impfzentrum der Wahl vereinbart. Andernfalls wird die Person darüber informiert, dass sie sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut anmelden kann. Um sicherzustellen, dass Erst- und Zweitimpfung im richtigen zeitlichen Abstand erfolgen, wird bei der Terminvergabe zugleich bereits der Termin für die Folgeimpfung festgelegt werden.
Schritt 3: Schriftliche Terminbestätigung für den Impftermin
Im Anschluss bekommt die Bürgerin oder der Bürger per E-Mail oder per Post eine schriftliche Terminbestätigung inklusive eines QR-Codes zugeschickt. Dieser QR-Code muss beim Impftermin zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden und dient dem Impfzentrum zur Identifikation der zu impfenden Person sowie als digitaler Laufzettel.
Um Nicht-Erscheinen zu vermeiden und die vorhandenen Kapazitäten in den Impfzentren bestmöglich zu nutzen, werden die Bürgerinnen und Bürger kurz vor ihrem jeweiligen Impftermin eine Erinnerung per SMS, E-Mail oder Post sowie alle relevanten Informationen zum Impfzentrum erhalten.
Schritt 4: Impfung im Impfzentrum
Am bestätigten Impftermin muss sich die Bürgerin oder der Bürger pünktlich in dem von ihm zuvor ausgewählten Impfzentrum melden. Hier wird unter ärztlicher Begutachtung die Impfung durchgeführt. Welche Stationen im Impfzentrum zu durchlaufen sind, können Sie nachstehend lesen.
Impfablauf im Impfzentrum
Der Landkreis Verden hat auf dem Parkplatzgelände auf der Nordseite der Kreisverwaltung, Lindhooper Straße 67 in Verden ein Impfzentrum für die Bevölkerung des Landkreises eingerichtet.
Das Impfzentrum wird seinen Betrieb aufnehmen, sobald Impfstoff vor Ort verfügbar ist und Termine über die landesweite Online-Plattform vergeben werden. Das Impfzentrum können ausschließlich Personen aufsuchen, die zuvor einen schriftlich bestätigten Impftermin inklusive QR-Code zugesandt bekommen haben. Eine Impfung ohne Termin ist nicht möglich.
Als zu impfende Person durchlaufen Sie im Impfzentrum eine festeglegte Abfolge von Stationen. Bitte folgen Sie dabei den Anweisungen des Impfpersonals vor Ort sowie den Ausschilderungen.
1 - Anmeldung:
In der Anmeldung wird Ihre Impfberechtigung geprüft. Bitte halten Sie dafür die schriftliche Terminbestätigung inklusive QR-Code und Ihren amtlichen Lichtbildausweis bereit. An dieser Station erfolgt auch eine kontaktlose Messung der Körpertemperaratur. Ihnen wird zudem ein Aufklärungsmerkblatt zur Impfung sowie ein Frage- und Dokumentationsbogen (Anamnese-Bogen) zum Ausfüllen ausgehändigt. Beide Dokumente können Sie hier bereits im Vorfeld einsehen und durchlesen. Ein Vorab-Ausfüllen ist nicht erforderlich.
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19
- Anamnese-Bogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19
2 - Registrierung:
An dieser Station erfolgt die Kontrolle der Personendaten im Frage- und Dokumentationsbogen. Sie werden anschließend einer Impfstation (Zimmer) zugewiesen.
3 - Ärztliches Impfgespräch:
Der von Ihnen ausgefüllte Fragebogen wird von einer Ärztin oder einem Arzt hinsichtlich Ihrer Impftauglichkeit, Kontraindikationen etc. geprüft. Hier ist auch Zeit für Ihre offenen Fragen. Im Gespräch klärt die Ärztin oder der Arzt Ihre persönliche Impftauglichkeit und erteilt die Impffreigabe.
4 - Impfung:
Die Impfung wird anschließend in einem separaten Raum von einer impfbefähigten Person durchgeführt und in den Impfpass eingetragen. An dieser Station wird auch der mitgeführte Frage- und Dokumentationsbogen eingesammelt.
5 - Wartebereich zur Nachbeobachtung:
Alle geimpften Personen werden für einen Zeitraum von ca. 20 Minuten im Wartebereich beobachtet, ob eventuell unmittelbar nach der Impfung allergische Reaktionen oder andere Impfkomplikationen auftreten.
6 - Folgeimpfung in festgelegter Zeitspanne
Für die Corona-Schutzimpfung ist eine zweite Impfung erforderlich, die tagesgenau nach einer bestimmten Zahl an Tagen - abhängig vom eingesetzten Impfstoff - erfolgen muss. Den zweiten Termin erhalten Sie bereits bei der Anmeldung zusammen mit dem Ersttermin.
Impfzentrum Landkreis Verden
Anschrift:
Lindhooper Straße 67a (Parkfläche vor dem Haupteingang der Kreisverwaltung), 27283 Verden (Aller)
Ausstattung:
- Rampe für barrierefreien Zugang vorhanden
- Toiletten sind im Erdgeschoss des Impfzentrums sowie in einem Außencontainer vorhanden.
- Ein behindertengerechtes WC ist im unmittelbar benachbarten Kreishaus nutzbar.
- Parkplätze vorhanden
Anfahrtsbeschreibung:
Eine Anfahrtsbeschreibung steht Ihnen als digitale Karte von Google Maps zur Verfügung.
- Mit dem Auto:
aus Richtung Achim/Bremen oder Walsrode/Hannover über die A 27 bis zur Abfahrt Verden-Ost;
aus Richtung Dörverden oder Thedinghausen die Lindhooper Straße stadtauswärts in Richtung A 27 (Verden-Ost). Der Ausschilderung IMPFZENTRUM folgen. - Mit der Bahn:
aus Richtung Bremen, Hannover oder Rotenburg (Wümme) bis zum Bahnhof Verden (Aller); ca. 15 - 20 Gehminuten die Lindhooper Straße stadtauswärts oder mit dem Bus ab ZOB (Bahnhof). - Mit dem Bus:
ab ZOB (Bahnhof) mit den Linien 712 oder 714 bis Haltestelle Kreisverwaltung (ca. 5 - 7 Minuten). Weitere Fahrplanauskünfte finden Sie hier.
Blick auf den Eingang des Verdener Impfzentrums (Foto: Landkreis Verden)