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Pflege im Landkreis Verden
Häusliche / Ambulante Pflege
Bei Pflegebedürftigkeit oder Krankheit sorgen ambulante Pflegedienste dafür, dass Sie auch zu Hause fachgerecht gepflegt und versorgt werden. Sie leisten auch hauswirtschaftliche Dienste. Außerdem bieten viele Pflegedienste auch stundenweise Betreuung für demenziell erkrankte Personen an, auch wenn diese noch nicht in die Pflegestufe I eingestuft worden sind.
Tagespflege (teilstationäre Pflege)
Für Pflegebedürftige, die tagsüber nicht alleine in Ihrer Wohnung sein können oder wollen, gibt es das Angebot der Tagespflegeeinrichtungen. Die Tagespflege wird meistens an Werktagen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten. Ein Fahrdienst für die Pflegebedürftigen ist in der Regel vorhanden.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Sofern Pflegebedürftige vorübergehend nicht in ihrem eigenen Zuhause versorgt werden können, z. B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, oder die pflegenden Angehörigen verhindert sind, besteht der Anspruch auf Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege.
Diese Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann in allen zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Landkreis Verden in Anspruch genommen werden. Daneben gibt es mehrere Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Kreisgebiet, in denen die Pflegebedürftigen für die Dauer der Kurzzeitpflege eine Förderung vom Land Niedersachsen erhalten.
Pflege im Heim
Unter Umständen kann auch eine dauerhafte Versorgung des Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim notwendig oder sinnvoll sein, beispielsweise wenn rund um die Uhr eine fachgerechte Betreuung erforderlich ist.
Sofern Sie einen Einzug in ein Pflegeheim planen, aber nicht sicher sind, ob Sie die Kosten auf Dauer aus Leistungen der Pflegeversicherung und eigenen Mitteln finanzieren können, wenden Sie sich bitte vor Einzug ins Heim an den Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Verden.
Hilfe rund um die Uhr
Viele Menschen wünschen sich eine Betreuung im eigenen Haushalt, die sie rund um die Uhr betreut. Diese qualitativ hochwertige Art der Hilfe wird auch von deutschen Dienstleistern oder Einzelpflegekräften angeboten, hat aber auch ihren Preis. Deshalb werden häufig osteuropäische Pflegekräfte für diese Versorgung beschäftigt. Dies ist auch legal möglich, allerdings sind hierbei einige Regelungen zu beachten.
Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Alternativen ausländische Pflegekräfte zu beschäftigen,
- als angestellte Haushaltshilfe oder Pflegekraft, dann hat man alle Pflichten eines Arbeitgebers
- über eine Agentur, mit der man einen Dienstleistungsvertrag schließt oder
- indem man einen Dienstleistungsvertrag mit einer selbständigen Pflegekraft schließt (Achtung: hierbei kann schnell eine Scheinselbstständigkeit vorliegen!)
Sofern Sie hierzu genaueres erfahren möchten, können Sie sich hier informieren:
- Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Verden
Empfehlenswert sind auch die Hinweise der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.