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Meldung von Lebensmittelunternehmen
An-, Um- und Abmeldung von Lebensmittelunternehmen
Alle Lebensmittelunternehmen sind nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene vom 29.04.2004 der zuständigen Berhörde durch die Lebensmittelunternehmer zwecks Eintragung zu melden.
Diese Meldung wird nicht durch die Gewerbeanmeldung abgedeckt und ist zusätzlich beim Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landkreises Verden erforderlich.
Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen.
Bei Änderung der Daten sollte innerhalb eines Monats eine Aktualisierungsmeldung erfolgen.
Für die An-, Um- und Abmeldung eines Lebensmittelunternehmens nutzen Sie bitte nachstehenden Vordruck und senden diesen an den Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz.