Vor gut einem Jahr startete die dritte Stufe des bundesweiten Projekts einer internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz. Mittlerweile wird das Verfahren von einigen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Verden genutzt. Das Vorhaben unter der Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur will die Fahrzeugzulassung bundesweit einfacher, bürgerfreundlicher und effizienter gestalten und den Fahrzeughaltern den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle ersparen.
„Fahrzeuge können unter anderem online angemeldet und abgemeldet werden. Auch Adressänderungen sind auf digitalem Wege möglich“, erklärt Kfz-Zulassungsstellenleiter Marcel Dorsch. Nach etwas schleppendem Beginn würden die Zulassungszahlen per i-Kfz jetzt langsam ansteigen. Im zurückliegenden Jahr verzeichnete die Verdener Zulassungsstelle insgesamt 37 Zulassungen und 71 Abmeldungen online. „Da ist aber noch viel Luft nach oben“, so Dorsch.
Für die Nutzung von i-KFZ braucht es einige technische Voraussetzungen: So muss die antragsstellende Person im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) mit freigeschalteter Onlinefunktion (eID) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit entsprechend freigeschalteter Funktion sein und über ein entsprechendes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der „AusweisApp2“ verfügen. Als Online-Bezahlverfahren wird GiroPay akzeptiert, das unter anderem von den Sparkassen und Volksbanken angeboten wird.
Darüber hinaus können – je nach Zulassungsart – vorgangsspezifische Unterlagen wie beispielsweise eine EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), der Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung oder IBAN und BIC einer Bankverbindung der antragstellenden Person erforderlich sein. Diese Unterlagen sind auch bei einer Vorgangsbearbeitung vor Ort in der Zulassungsstelle notwendig.
Die eigentliche Anmeldung und Abwicklung der Zulassung erfolgt über ein anzulegendes Benutzerkonto auf dem i-Kfz-Portal (STVA-Portal) des Landkreises. Dieses Portal ist über die Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-verden.de/i-kfz erreichbar.
Sofern neue Fahrzeugdokumente sowie HU- und Siegel-Plaketten benötigt werden, werden diese – nach Durchführung der Online-Zulassung – von der Zulassungsstelle per Post an den Fahrzeughalter übersandt. Die Zulassung wird in einem solchen Fall erst drei Tage nach dem Versand der Unterlagen durch die Zulassungsstelle gültig. Ein sofortiges Losfahren ist nicht möglich.
Gegebenenfalls benötigte Kennzeichenschilder müssen sich Antragstellende selbstständig unter Beachtung der geltenden Vorschriften besorgen. Bei Anbringung nicht vorschriftsmäßiger Kennzeichenschilder kann der Betrieb des Fahrzeuges kostenpflichtig untersagt sowie das Fahrzeug kostenpflichtig abgemeldet werden.
Pressemitteilung Landkreis Verden 12.01.2021