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Gut beraten: Energiesparen! in der Fastenzeit
In privaten Haushalten werden rund 85 Prozent des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser benötigt. Besonders in Gebäuden ohne ausreichende Wärmedämmung geht viel kostbare Energie verloren: durch Fenster, Dächer und Außenwände. Auch alte ineffiziente Heizungen verbrauchen unnötig viel Energie. Zudem werden die Preise für Öl und Gas in den nächsten Jahren schrittweise steigen.
Es gibt viele Gründe, das eigene Haus auf Energiesparpotenziale zu überprüfen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um den ersten Schritt zu tun, Geld einzusparen, den Wohnkomfort zu erhöhen und damit Ihr Gebäude gleichzeitig klimafreundlicher zu machen.
Energieberater Klaus Nottebaum und Janine Schmidt-Curreli (kleVer) freuen sich, Theresia Funke (rechts) zum Start der Fastenzeit einen Gebäude-Check anbieten zu können. (Foto: kleVer)
Das Angebot: „Gut beraten: Energiesparen!“ richtet sich mit dem Gebäude-Check der Verbraucherzentrale an private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnhäusern. Bei der individuellen Beratung kommt eine neutrale Fachkraft der Verbraucherzentrale zu Ihnen ins Haus und nimmt die Gebäudehülle, die Heizanlage und Energieverbrauchszahlen in den Blick. Sie zeigt auf, wo in Ihrem Haus unnötig Energie verloren geht und was Sie dagegen tun können. Nach dem Termin erhalten Sie per Post einen kurzen Bericht, der die wesentlichen Empfehlungen zu Ihrem Gebäude beinhaltet.
- Dauer: bis zu 2 Stunden
- Die Beratung hat einen Wert von 220 Euro.
- Ihr Eigenanteil beträgt 30 Euro.
- Angebotszeitraum: 26. Februar - 30. April 2020
Anmeldungen sind bei der kleVer bis zum 30. April 2020 möglich. Für das Angebot können sich interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bis zum 30. April direkt bei der Klimaschutz- und Energieagentur des Landkreises Verden anmelden. Die Telefonnummer lautet: 04231 6775227 (Mo. und Do. 10-13 Uhr sowie Di. 14 - 16 Uhr), auch per E-Mail sind Anmeldungen möglich: klever@landkreis-verden.de. Nach Aufnahme der Kontaktdaten wird sich eine Beraterin oder ein Berater der Verbraucherzentrale bei den Interessierten melden und einen Beratungstermin vereinbaren.