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Hinweise zu witterungsbedingten Unterrichtsausfällen
Eisregen, plötzliche Straßenglätte, Schneechaos oder ein verheerendes Orkantief - alles Fälle, die eine schnelle Entscheidung über einen Unterrichtsausfall an den Schulen im Landkreis Verden erforderlich machen können.
Grundsätzlich gilt, dass der Landkreis über einen eventuellen Unterrichtsausfall und die damit verbundene Einstellung der Schülerbeförderung entscheidet. Entsprechende Meldungen für den Landkreis Verden werden von allen niedersächsischen Rundfunkanstalten und von Radio Bremen gesendet. Erfolgen keine Ansagen im Rundfunk, finden sowohl der Unterricht als auch die Schülerbeförderung statt.
Neben den Rundfunkdurchsagen werden Schulausfallmeldungen auch auf der Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen veröffentlicht.
Zusätzlich informiert der Landkreis auch über seinen Twitter Feed sowie über die Bürgerinformations- und Warn-App BIWAPP. Das Besondere daran: Die App verfügt über eine Push-Funktion, die den Eingang neuer Meldungen am Smartphone signalisiert. Die BIWAPP steht zum kostenlosen Download in den einschlägigen App-Stores bereit. Weitere Informationen zur BIWAPP gibt es unter www.biwapp.de/landkreis-verden.de.
Wichtige Hinweise für Erziehungsberechtigte:
Der Landkreis Verden weist ausdrücklich darauf hin, dass unabhängig von der Entscheidung des Landkreises die Erziehungsberechtigten entscheiden können, ob sie ihre Kinder bei extremen Witterungsbedingungen wie Schnee- und Eisglätte, aber auch starken Orkanböen zur Schule schicken oder nicht.
Wenn vom Landkreis ein Unterrichtsausfall angeordnet wurde, haben die Schulen die Aufsichtspflicht für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule kommen.
Unterrichtsausfall und die Einstellung der Schülerbeförderung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass es auch zu einem Ausfall des öffentlichen Linienverkehrs kommt. Auf dessen Fortführung hat der Landkreis Verden keinen Einfluss. Die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel wird daher in der Regel, sofern die Straßenverhältnisse dies zulassen, auch bei extremen Witterungsbedingungen möglich sein.