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Informationen für infizierte Personen und Kontaktpersonen zur Absonderung in häuslicher Quarantäne
Personen, die erstmalig positiv auf das Coronavirus getestet werden, haben sich umgehend und bis auf weiteres eigenständig in häusliche Quarantäne zu begeben und sind gleichzeitig verpflichtet, ihre Kontaktpersonen zu informieren.
Was muss ich tun, wenn ich Kenntnis davon erlange, dass ich positiv auf das Coronavirus getestet wurde?
Statt wie bisher im Falle eines positiven Befundes auf die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt und dessen mündlich ausgesprochene Quarantäneanordnung zu warten, müssen Betroffene sich nun selbst unmittelbar nach Kenntniserhalt einer Infektion zu Hause absondern.
Was muss ich dabei beachten?
Positiv getestete Personen dürfen weder die Wohnung verlassen noch Besuche außerhalb des eigenen Hausstandes empfangen. Auch innerhalb des eigenen Hausstandes sollten Kontakte zu anderen Haushaltsmitgliedern minimiert werden.
Muss ich Personen, mit denen ich Kontakt hatte, selber benachrichtigen?
Ja. Infizierte Personen sind nach der Allgemeinverfügung verpflichtet, umgehend selber ihre Kontaktpersonen zu informieren und eine entsprechende Liste der Kontaktdaten dem Gesundheitsamt für die weitere Nachverfolgung von Infektionsketten zu übermitteln.
Was passiert danach? Wie lange müssen infizierte Personen und Kontaktpersonen in Quarantäne bleiben?
Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades werden schnellstmöglich vom Gesundheitsamt kontaktiert. Eine Entlassung von infizierten Personen aus der Quarantäne erfolgt telefonisch durch ärztliches Personal des Gesundheitsamts. Die Quarantäne von Kontaktpersonen endet mit Ablauf der festgesetzten Quarantänedauer. Die Betroffenen unterliegen in dieser Zeit der Beobachtung durch das Gesundheitsamt und haben dessen Anordnungen Folge zu leisten.
Welchen Zweck hat diese Allgemeinverfügung?
Auf Grund der hohen Fallzahlen kann derzeit nicht immer sichergestellt werden, dass eine Kontaktaufnahme mit den Infizierten und deren Kontaktpersonen innerhalb weniger Stunden erfolgt. Um zu verhindern, dass es aufgrund dieser Verzögerung zu einer weitergehenden Verbreitung des Krankheitserregers kommt, ist eine Anordnung der Quarantäne per Allgemeinverfügung erforderlich und zweckmäßig. Durch das eigenständige Absondern der betroffenen Personen kann die Ansteckung anderer und somit die Ausbreitung wirksam verhindert werden.
Weitere Informationen:
Die Allgemeinverfügung sowie Merkblätter zur Kontaktnachverfolgung und Merkblätter mit Verhaltensregeln für infizierte Personen und Kontaktpersonen sind nachstehend abrufbar.