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Informationen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Melde- und Quarantänepflicht
Gültig ab 23.01.2021: Reiserückkehrer/Einreisende aus einem Risikogebiet sind bei der Einreise nach Deutschland verpflichtet, sich vorab oder unverzüglich danach online zu registrieren und sich unverzüglich 14 Tage lang nach Einreise in Deutschland in Quarantäne zu begeben (§ 1 der aktuellen Coronavirus-Einreiseverordnung sowie § 1 Abs. 1 der aktuellen Niedersächsischen Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Corona-Virus).
Ihrer Meldepflicht kommen Sie nach, indem Sie sich unter https://www.einreiseanmeldung.de/ registrieren.
Die Quarantäne kann frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise vom Gesundheitsamt Verden aufgehoben werden, wenn ein negativer Corona-Test (PCR-Test oder Antigen-Test) auf Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht wurde. Die zu Grunde liegende Testung muss mindestens fünf Tage nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein und den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Ihren negativen Befund können Sie per E-Mail an reiserueckkehrer@landkreis-verden.de senden.
Risikogebiete
Die internationalen Risikogebiete werden vom Robert-Koch-Instituts veröffentlicht. Diese können Sie hier abrufen.
Testpflicht
Gültig ab 23.01.2021: Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind verpflichtet, entweder höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder bis 48 Stunden nach der Einreise eine Testung auf das Coronavirus SARS CoV-2 vorzunehmen. Ein Verkürzung der Absonderungsdauer nach § 2 der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung ist mit diesem Testergebnis nicht möglich.
Reiserückkehrer aus einem Hochinzidenzgebiet oder aus einem Virusvarianten-Gebiet benötigen bei der Einreise eine negative Testung auf das Coronavirus SARS CoV-2, welche nicht älter als 48 Stunden sein darf. Eine Verkürzung der Absonderungsdauer nach § 2 der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung ist mit diesem Testergebnis nicht möglich.
Bei Krankheitssymptomen
Bei Auftreten von Krankheitssymptomen – wie z. B. Husten oder Halskratzen – wenden Sie sich bitte umgehend telefonisch an Ihren Hausarzt. Sollte ein Corona Test erforderlich sein, nimmt entweder der Hausarzt den Abstrich vor oder der Hausarzt nennt Ihnen eine entsprechende Abstrichpraxis.