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Landschaftsschutzgebiete (LSG)
AllgemeinesLSG Heckenlandschaft bei Riede (Foto: Reinhard Haubold, Landkreis Verden) Die unteren Naturschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) können Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil
- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen sind,
- die Landschaft vielfältig, eigenartig oder schön ist oder
- das Gebiet für die Erholung oder kulturhistorisch wichtig ist,
durch Verordnung zu Landschaftsschutzgebieten erklären.
In den Schutzgebieten kann ein umfassender Schutz von Natur und Landschaft angeordnet oder auch nur bestimmte Schutzzwecke verfolgt werden. Weil Landschaftsschutzgebiete in der Regel einen weniger intensiven Schutz als Naturschutzgebiete erhalten, kann die Abgrenzung der Schutzgebiete auch großzügiger gehandhabt werden. So werden angrenzende Bereiche mit einbezogen, wenn zum einen der naturräumliche Zusammenhang gegeben ist und zum anderen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit die Wiederherstellung prägender und Naturnähe vermittelnder landschaftstypischer Biotoptypen möglich ist.
Landschaftsschutzgebiete im Landkreis VerdenLSG Alte Aller Im Landkreis Verden sind zurzeit 28 Landschaftsschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt 10.060 ha ausgewiesen. Die Größenordnungen variieren zwischen 2,5 ha (Moor- und Bruchwald bei Eitze) und 2.950 ha (Weserniederung zwischen der Kanalmündung bei Eissel und Clüverswerder).
So unterschiedlich wie die Größenordnungen sind auch die Schutzziele bzw. die in den Verordnungen getroffenen Regelungen. Insbesondere in den älteren Verordnungen ist häufig nur ein Grundschutz festgesetzt, der beispielsweise untersagt, im Landschaftsschutzgebiet Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten. In den neueren Verordnungen sind die Verbote, gemessen am jeweiligen Schutzzweck, wesentlich differenzierter formuliert. So werden zum Beispiel die Durchführung von Baumaßnahmen oder die Bewirtschaftung von Flächen detailliert geregelt.
Altgewässer im Barnstedter Holz (LSG Dörverdener Wiesen und Barnstedter See) Die Mehrzahl der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Verden wurde aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt oder aufgrund der Vielfältigkeit des Landschaftsbildes ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet "Autobahnbaggersee bei Oyten" hingegen ist ein Beispiel für ein Landschaftsschutzgebiet, das den Schutzstatus erhielt, weil es für die Erholung des Menschen besonders wichtig ist. Rund um den Oyter See finden nicht nur Spaziergänger Erholung und Jogger eine angenehme Strecke für einen Rundlauf, sondern der See wird auch von Tagesgästen und Campern als Badesee genutzt.
Die flächenmäßig größten Schutzgebiete sind die in 2012 unter Schutz gestellte „Wümmeniederung mit Dünen und Seitentälern“ und die „Weserniederung zwischen der Kanalmündung bei Eissel und Clüverswerder“ aus dem Jahre 2014.
Das Schutzgebiet in der Weserniederung wird grundsätzlich durch die Hochwasserdeiche und die Geestkante abgegrenzt. Lediglich bei Nottorf und Ahsen in der Gemeinde Thedinghausen und in Achim-Clüverswerder wird das Überschwemmungsgebiet verlassen, um die mit der Niederung in Verbindung stehenden Gebiete zu sichern. In diesem Schutzgebiet stehen die Erhaltung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im Vordergrund. Landschaftlich prägend sind neben der Weser und ihrer Ufervegetation insbesondere die angrenzenden Grünlandflächen mit ihren Weißdornhecken und Streuobstwiesen sowie die baumbestandene Geestkante. Gleichzeitig sind Teile des Gebietes als Brut- und Gastvogelgebiet mit regionaler und landesweiter Bedeutung eingestuft.
Das Landschaftsschutzgebiet in der Wümmeniederung dient gemeinsam mit dem angrenzenden Naturschutzgebiet der Sicherung des europäischen Vogelschutzgebietes „Wümmewiesen bei Fischerhude“ sowie des FFH-Gebietes „Wümmeniederung“. In diesem zusammen fast 3.400 ha großen Gebiet finden viele wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen ihren Lebensraum. Nähere Informationen zu dem Großprojekt Fischerhuder Wümmeniederung finden Sie unter dem Menüpunkt Naturschutzprojekte.
Neben der Wümmeniederung wurden in den Jahren 2016 bis 2018 weitere Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen, um das zusammenhängende ökologische Netz Natura 2000 zu sichern. Dies sind die „Untere Allerniederung im Landkreis Verden“, das „Poggenmoor“ in Verden-Walle, die „Fledermauswälder südlich und östlich Dörverden“ sowie die „Lehrdewiesen“ in Kirchlinteln.
Übersicht der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Verden
Zu allen Landschaftsschutzgebieten sind der jeweilige Verordnungstext und eine Kartenübersicht aufrufbar.
- LSG-VER 03: Surheide (Flecken Ottersberg): Text | Karte
- LSG-VER 10: Schraderberg (Stadt Achim): Text | Karte
- LSG-VER 12: Haberloher Holz (Flecken Langwedel): Text | Karte
- LSG-VER 17: Halsetal (Stadt Verden): Text | Karte
- LSG-VER 27: Oterser Dünen (Gemeinde Kirchlinteln): Text | Karte
- LSG-VER 28: Oterser Bruch (Gemeinde Kirchlinteln): Text | Karte
- LSG-VER 29: Hügelgräberheide am Halsetal (Stadt Verden): Text | Karte
- LSG-VER 30: Sachsenhain mit Umgebung (Stadt Verden): Text | Karte
- LSG-VER 35: Moor- und Bruchwald Eitze (Stadt Verden): Text | Karte
- LSG-VER 37: Hügelgräberheide bei Diensthop (Gemeinde Dörverden): Text | Karte
- LSG-VER 38: Bullensee (Flecken Langwedel): Text | Karte
- LSG-VER 39: Autobahnbaggersee bei Oyten (Gemeinde Oyten): Text | Karte
- LSG-VER 44: Dörverdener Wiesen und Barnstedter See (Gemeinde Dörverden): Text | Karte
- LSG-VER 45: Große und Kleine Moorteile (Gemeinde Kirchlinteln): Text | Karte
- LSG-VER 46: Dauelser Bruch (Stadt Verden): Text | Karte
- LSG-VER 47: Amedorfer Stau (SG Thedinghausen): Text | Karte
- LSG-VER 48: Adliges Holz (SG Thedinghausen): Text | Karte
- LSG-VER 49: Königsmoor (Gemeinde Oyten): Text | Karte
- LSG-VER 50: Kiebitzmoor (Flecken Langwedel und Ottersberg): Text | Karte
- LSG-VER 53: Heckenlandschaft bei Riede (SG Thedinghausen): Text | Karte
- LSG-VER 54: Obere Beekeniederung (Flecken Ottersberg): Verordnung | Begründung | Übersichtskarte | Maßgebliche Karte
- LSG-VER 55: Wümmeniederung mit Dünen und Seitentälern (Flecken Ottersberg, Gemeinde Oyten, Gemeinde Vorwerk im Landkreis Rotenburg): Verordnung | Begründung | Übersichtskarte | Maßgebliche Karte
- LSG-VER 56: Weserniederung zwischen der Kanalmündung bei Eissel und Clüverswerder (Stadt Achim, Flecken Langwedel, Samtgemeinde Thedinghausen, Stadt Verden): Verordnung | Begründung | Übersichtskarte | Teilkarte Ost | Teilkarte West
- LSG-VER 57: Alte Aller und Weiße Berge (Stadt Achim, Flecken Langwedel): Verordnung | Begründung | Übersichtskarte | Maßgebliche Karte
- LSG-VER 58: Untere Allerniederung im Landkreis Verden (Stadt Verden, Gemeinde Dörverden, Gemeinde Kirchlinteln): Verordnung | Begründung | Übersichtskarte | Teilkarte Nord | Teilkarte Süd
- LSG-VER 59: Poggenmoor (Stadt Verden): Verordnung | Begründung | Übersichtskarte | Maßgebliche Karte
- LSG-VER 60: Fledermauswälder südlich und östlich Dörverden (Gemeinde Dörverden): Verordnung | Begründung | Übersichtskarte | Teilkarte Ost | Teilkarte Süd
- LSG-VER 61: Lehrdewiesen (Gemeinde Kirchlinteln)
Verordnung | Begründung | Übersichtskarte | Maßgebliche Karte | Weitere Informationen
Öffentliches Verzeichnis der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Verden
Das Gesamtverzeichnis und alternativ Auszüge aus dem Verzeichnis für die jeweiligen Städte, Gemeinden und Flecken finden sie hier.
- Gesamtverzeichnis Landkreis Verden [weiter]
- Stadt Achim [weiter]
- Gemeinde Dörverden [weiter]
- Gemeinde Kirchlinteln [weiter]
- Flecken Langwedel [weiter]
- Flecken Ottersberg [weiter]
- Gemeinde Oyten [weiter]
- Samtgemeinde Thedinghausen [weiter]
- Stadt Verden (Aller) [weiter]