Inhaltsbereich
Landwirtschaft
Eigentumswechsel bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
Der Landkreis ist als untere Landwirtschaftsbehörde für die Erteilung von Genehmigungen und Negativzeugnissen nach dem Grundstückverkehrsgesetz und dem Landpachtverkehrsgesetz zuständig. Diese sind bei der Veräußerung (auch Übergabe, Übertragung, Schenkung usw.) von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken erforderlich und werden in der Regel durch die den Vertrag beurkundende Notarin bzw. den Notar beantragt. Zur Antragstellung berechtigt sind jedoch auch die Vertragsparteien. Durch den Genehmigungsvorbehalt soll sichergestellt werden, dass land- und forstwirtschaftliche Grundstücke für die Land- bzw. Forstwirtschaft erhalten bleiben.
Versagungsgründe liegen beispielsweise vor, wenn bei einem Erwerb durch Nichtlandwirte ein/e leistungsfähige Haupt- oder Nebenerwerbslandwirtin bzw. landwirt dringenden Aufstockungsbedarf geltend macht.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung ist es für die Verwaltung nicht immer einfach einzuschätzen, ob eine Käuferin bzw. ein Käufer Landwirtin bzw. Landwirt ist. Aus diesem Grund steht den Notariaten nachfolgend ein Vordruck zur Verfügung, in dem gezielt nach ausgeübtem und erlerntem Bewruf bzw. nach ener eventuellen landwirtschaftlichen Tätigkeit einer Flächenerwerberin bzw. eines Flächenerwerbers gefragt wird.
Die Angaben im Fragebogen machen eine umfangreiche Recherche überflüssig und dienen der Arbeitserleichterung in der Verwaltung. Unter Umständen ist mit den erhobenen Daten eine schnellere Entscheidungsfindung möglich. Die Verwendung des Fragebogens ist freiwillig.
Darüber hinaus wird der Landkreis durch die Landwirtschaftsgerichte bei den Amtsgerichten in Achim und Verden im Rahmen der dort zu treffenden Entscheidungen in Landwirtschaftssachen (z. B. Übergabe eines Hofes nach der Höfeordnung, Feststellung der Hofeigenschaft) um Stellungnahme gebeten.
Ansprechpartner/in
Klaus Dittmer | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1134 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-751 Telefax: 04231 1510-751 E-Mail: Klaus-Dittmer@landkreis-verden.de |