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Mitglieder des Kreiselternrates
Der Kreiselternrat besteht zurzeit aus 25 Mitgliedern sowie deren Stellvertretern. Gehören einer Schulform mehr als drei Schulen an, so werden die Vertreter auf einer speziellen Wahlversammlung entsprechend § 97 (3) Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) getrennt nach Schulformen gewählt. Andernfalls wird nach § 97 (2) NSchG gewählt.
So stellen während der laufenden Amtsperiode im Landkreis Verden
- 27 Grundschulen: 5 Mitglieder
- 3 Hauptschulen: 3 Mitglieder
- 3 Realschulen: 3 Mitglieder
- 5 Oberschulen: 3 Mitglieder
- 1 Gesamtschule: 1 Mitglied
- 5 Gymnasien: 3 Mitglieder
- 2 Förderschulen: 2 Mitglieder
- 1 Berufsbildende Schule: 1 Mitglied
- 3 Schulen in freier Trägerschaft: 3 Mitglieder