Inhaltsbereich
Politik
Blick in den Kreistagssaal des Landkreises Verden
Die Landkreise sind Gemeindeverbände und Gebietskörperschaften, die ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung verwalten. Daneben erfüllen die Landkreise staatliche Aufgaben. In diesem Rahmen sind sie Verwaltungsbehörden im staatlichen Behördenaufbau.
Der Landkreis handelt durch seine Organe: den Kreistag, den Kreisausschuss und den Landrat. Kreistag und Landrat werden von den wahlberechtigten Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohnern gewählt. Der Kreistag wiederum bestimmt die Mitglieder des Kreisausschusses. Der Landrat ist politischer Repräsentant des Kreises und Chef der Verwaltung.