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PROFIL 2007 - 2013
PROFIL - Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 - 2013
PROFIL dient der Umsetzung der EG-Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Unter PROFIL ist die Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen zusammengefasst. Darunter befinden sich auch verschiedene Fördermöglichkeiten des Naturschutzes, wie z. B. das Kooperationsprogramm Naturschutz.
Kooperationsprogramm Naturschutz (KoopNat)
Das KoopNat gewährt in bestimmten Förderkulissen Zahlungen im Rahmen von Vereinbarungen für freiwillige Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung von für den Naturschutz wertvollen Biotopen sowie zu erhaltenden Lebens- und Zufluchtstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
Es hat zum Anfang 2007 die bisherigen einzelnen Kooperationsprogramme des Vorgängerprogramms ProLand abgelöst und teilt sich in die vier Teilbereiche "Acker", "Besondere Biotoptypen", "Dauergrünland" und "Nordische Gastvögel" auf.
Im Landkreis Verden ist lediglich eine Förderung aus dem Teilbereich Acker - Unterteilbereich Ackerwildkräuter - und dem Teilbereich Dauergrünland möglich.
Die Förderung aus dem Teilbereich Acker ist nur auf wenigen ausgewählten Flächen möglich. Näheres über die Förderbedingungen und die förderfähigen Flächen erfahren Sie hier.
Die Förderung des Dauergrünlandes ist in Niedersachsen sehr eng mit dem NAU/BAU-Programm des ML verbunden.
Die sog. ergebnisorientierte Variante wird in den Gemeinden Ottersberg, Oyten, Kirchlinteln, Verden und Dörverden flächendeckend angeboten. In dieser Variante wird im Rahmen einer 5-jährigen Vereinbarung die Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation auf bestimmten Einzelflächen des Betriebes in Form einer ergebnisorientierten Honorierung gefördert. Hierzu muss der Bewirtschafter jährlich das Vorkommen von insgesamt sechs Pflanzenkennarten aus dem in der Richtlinie genannten Pflanzenkatalog nachweisen. Voraussetzung für die Förderung ist auch die Basis-Förderung des ML durch die Maßnahme NAU/BAU B2.
Eine Förderung im Rahmen der sog. handlungsorientierten Variante ist in der Allerniederung, der Weserniederung und der Fischerhuder Wümmeniederung möglich.
In dieser Variante wird ebenfalls im Rahmen einer 5-jährigen Vereinbarung die Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen unter bestimmten Bedingungen, zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen für die Vogel- und sonstige Tierwelt sowie der für die Standorte typischen Flora gefördert.
Voraussetzung für die Förderung ist außerhalb bestimmter hoheitlich geschützter Gebiete grundsätzlich die Basis-Förderung des ML durch die Maßnahme NAU/BAU B1. Innerhalb dieser Gebiete baut die Förderung auf den in den Schutzgebietsbestimmungen festgelegten Nutzungsauflagen, für die Erschwernisausgleich gewährt wird, auf.
Welche Bewirtschaftungsbedingungen in dem jeweiligen Gebiet angeboten und kombiniert werden können, hängt von der Festlegung nach den Naturschutzerfordernissen ab, die von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde im Vorhinein getroffen wurden.
Wenn Sie mehr über die im Landkreis Verden angebotenen Bewirtschaftungsvarianten erfahren möchten, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.