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Vorzeitige Quarantänebeendigung für Kontaktpersonen
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Regelungen getroffen, nach denen Kontaktpersonen ersten Grades vor Ablauf der normalen 14-Tage-Frist aus der häuslichen Quarantäne entlassen werden können.
Dazu darf frühestens am 10. Tag nach dem letzten Kontakt zu einer infizierten Person ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses kann auf Antrag die bestehende Quarantäne durch das Gesundheitsamt des Landkreises Verden aufgehoben werden. Wichtig: Das Gesundheitsamt informiert nach Eingang und Prüfung der übersandten Unterlagen telefonisch oder per E-Mail, ob die Quarantäne aufgehoben wird. Erst damit ist die Quarantäne beendet.
Einen entsprechenden Antrag finden Sie nachstehend.