Inhaltsbereich
Wallhecken
AllgemeinesWallhecke mit durchgewachsener Baumreihe am Wegesrand (Foto: Lena Koslowski, Landkreis Verden) Wallhecken sind mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Wälle, die im Rahmen der historischen Landnutzung vor allem der Einfriedung von Äckern und Viehweiden und/oder der Grenzmarkierung dienten. Sie wurden durch unterschiedliche Bewirtschaftungsweisen geformt und sind eng mit ortsgeschichtlichen Entwicklungen verbunden und haben daher eine wichtige kulturhistorische Bedeutung.
Wallhecken besitzen wichtige Funktionen für den Naturhaushalt. Sie dienen als Lebensraum für Flora und Fauna, bieten Versteckmöglichkeiten, sind Nahrungsquelle und stellen Orientierungshilfen dar. Wallhecken vernetzen Waldränder, Feldraine und Feldgehölze und sind damit wichtige Bestandteile des gesetzlich verankerten Biotopverbundes. Außerdem prägen sie das Landschaftsbild in ganz besonderer Weise.
Wallhecken im Landkreis Verden
Im Kreisgebiet sind die unmittelbar durch Gesetz geschützten Wallhecken sehr selten. Sie sind überwiegend in den nördlichen Bereichen des Fleckens Ottersberg zu finden und bilden dort zusammengefasst ein Wallheckennetz von rund 38 km Länge. Durch die fehlende Pflege sind die meisten Wallhecken eher mit Bäumen als mit Sträuchern bestanden. Außerdem fehlt vielen Wallhecken durch die unterbliebene Pflege heute ein deutlich ausgeprägter Wall. Die Wälle sind über die Zeit häufig stark erodiert. Die Bäume und Sträucher sind aber geblieben und kennzeichnen den Verlauf der jeweiligen Wallhecke. Die Lage der erfassten Wallhecken ist der Übersichtskarte im Maßstab 1:10.000 zu entnehmen. Die Wallhecken sind in einem Wallheckenkataster erfasst.
Rechtliches
Wallhecken stehen unter Naturschutz. Sie sind nach § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 BNatSchG. Wallhecken gibt es in den unterschiedlichsten Ausprägungen. Auch ehemals intakte Wallhecken, denen heute entweder der Wall oder der Gehölzbewuchs fehlt, sind in den gesetzlichen Schutz einbezogen. Ausschlaggebend für den Schutz ist der kulturhistorische Bezug. Dieser kann durch historische Karten wie der Preußischen Landesaufnahme hergestellt werden.
Wallhecken dürfen nicht beseitigt werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Allerdings gelten die Verbote nicht
- für Pflegemaßnahmen der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten,
- für die bisher übliche Nutzung der Bäume und Sträucher, wenn deren Nachwachsen nicht behindert wird,
- für Maßnahmen zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes,
- für rechtmäßige Eingriffe im Sinne der §§ 14 und 15 BNatSchG sowie
- für das Anlegen und Verbreitern von bis zu zwei Durchfahrten pro Schlag, jeweils bis zu acht Metern Breite. Das Anlegen und Verbreitern einer Durchfahrt ist der Naturschutzbehörde spätestens einen Monat vor ihrer Durchführung anzuzeigen.
Die öffentliche Bekanntgabe über die Eintragung von Wallhecken in das Wallheckenkataster ist hier abrufbar.
Förderprogramme
Der Landkreis gewährt privaten Eigentümern bzw. den Bewirtschaftern auf Antrag einen finanziellen Zuschuss für den ordnungsgemäßen Rückschnitt der Hecken. Genauere Informationen dazu finden sie hier.
Wallhecke mit deutlich erkennbarem Wall als Begrenzung zwischen zwei Grünlandflächen (Foto: Lena Koslowski, Landkreis Verden)
Stelzwurzeln als Zeichen für eine historische Wallhecke (Foto: Lena Koslowski, Landkreis Verden)
Ansprechpartner/in
Lena Koslowski | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1130 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-8991 Telefax: 04231 1510-8991 E-Mail: Lena-Koslowski@landkreis-verden.de | |
Bettina Bielefeld | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1141 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-754 Telefax: 04231 1510-754 E-Mail: Bettina-Bielefeld@landkreis-verden.de |