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Wasser- und abfallrechtliche Überwachung in Niedersachsen
Mit der Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung ist das rechtliche Instrumentarium für eine Privatisierung umweltanalytischer Aufgaben bei gleichzeitiger Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveau geschaffen.
Das Qualitätssicherungssytem basiert in seinen Grundsätzen auf der Norm EN ISO/IEC 17025.
Die Möglichkeit der staatlichen Anerkennung erstreckt sich zurzeit auf die Untersuchung von
Abwasser im Rahmen der
- behördlichen Einleiterüberwachung gem. § 101 WHG
- Indirekteinleiterüberwachung gem. § 98 Abs. 2 NWG
Grundwasser, Sickerwasser und Oberflächenwasser bei der
- Deponieüberwachung gem. § 44 NAbfG
Klärschlamm und Boden beim Vollzug der
- Klärschlammverordnung § 3 (AbfKlärV)
Zuständige Stelle sowohl für die fachtechnische Begutachtung (Kompetenzfeststellung) der Antragsteller als auch für die formelle Anerkennung (Notifizierung) ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Eine Aufstellung über die zurzeit in Niedersachsen staatlich anerkannten Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung finden Sie hier.
(Quelle: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz)