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Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Elektroschrott)
Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden. Sie sind bei den kommunalen Sammlungen oder über Rücknahmesysteme abzugeben.
Für die Hersteller besteht die Pflicht, diese Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und auf eigene Kosten nach ökologischen Standards zu entsorgen. Neben wertvollen Rohstoffen können Elektro- und Elektronikgeräte gefährliche Substanzen enthalten wie z. B. Quecksilber, Blei oder Cadmium. Wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden, gefährden sie Mensch und Umwelt. Nutzen Sie für Ihre ausgedienten Elektroaltgeräte unsere folgenden kostenfreien Abgabemöglichkeiten.
Rücknahme durch den Händler
Händler und Internethändler mit einer Verkaufsfläche größer 400 Quadratmeter sind grundsätzlich verpflichtet, Elektrokleingeräte und beim Neukauf eines Elektrogroßgerätes ein gleichwertiges Altgerät kostenlos zurückzunehmen und an die Hersteller weiterzugeben.
Was sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte?
Elektro- und Elektronikgeräte sind alle Geräte, die eine Stromversorgung (Netzanschluss, Batterie oder Solarzelle) zum Betrieb brauchen, außerdem Neonröhren und Energiesparlampen.
Sammlung der Elektro- und Elektronikgroßgeräte
Sperrige und große Altgeräte holt wie bisher die kostenlose Sperrmüllabfuhr ab. Dafür wird ein zusätzliches Fahrzeug eingesetzt. Die Geräte sind separat vom restlichen Sperrmüll bereitzustellen. Hinweise zur Sperrmüllabfuhr finden Sie hier. Zusätzlich werden Elektrogroßgeräte auf den Abfallhöfen Beppen, Achim, Kirchlinteln, Ottersberg, Oyten und Verden angenommen. Ausnahme: Kühlgeräte können nur auf dem Abfallhof Beppen abgegeben werden.
Zu den Elektro- und Elektronikgroßgeräten zählen:
- Haushaltsgroßgeräte wie z. B. Elektroherd, Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner, Mikrowelle, Friteuse, Durchlauferhitzer, elektrische Heizkörper, Sonnenbank (ohne Röhren), Elektrorasenmäher
- Kältegeräte wie z. B. Kühlschrank, Gefrierschrank/-truhe, Klimagerät
- Informations- und Kommunikationsgroßgeräte wie z. B. Computer, Drucker, Scanner, Monitor, Fernseher, HiFi-Anlage, Lautsprecher, Kopiergerät, elektrisches Musikinstrument
Sammlung der Elektro- und Elektronikkleingeräte
Kleingeräte (bis 30 x 30 x 25 cm) dürfen nicht mehr über die Restabfalltonne entsorgt werden. Sie sind auf den Abfallhöfen des Landkreises abzugeben. Eine Übersicht der Abfallhöfe finden Sie hier.
Zu den Elektro- und Elektronikkleingeräten zählen:
- Haushaltskleingeräte wie z. B. Toaster, Mixer, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Bügeleisen, Föhn, Rasierapparat, Zahnbürste (elektrisch), Nähmaschine, Leuchten, elektrisches Werkzeug (z. B. Bohrmaschine, Säge), Wecker/Uhr (elektrisch)
- Informations- und Kommunikationskleingeräte wie z. B. Telefon, Handy, Anrufbeantworter, Faxgerät, Laptop, Computerkleinteile (z. B. Maus, Tastatur), HiFi-Anlage, Kassettenrekorder, Radiogerät, Video- und Digitalkamera, elektrisches Spielzeug
Weitere Informationen:
Wie die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Verden funktioniert, darüber informiert auch ein Flyer, den Sie sich nachstehend herunterladen können.