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Zuschüsse für Kinder-Ferienprogramme
Beschäftigte von Mitgliedsbetrieben des Unternehmensnetzwerkes VEREINBAR können für vielfältige professionelle Ferienprogramme für Schulkinder bis 14 Jahre auf dem freien Markt einen Zuschuss beantragen.
Der Zuschuss beträgt 50 % zu den Betreuungskosten, maximal 100,00 EUR pro Kind im Jahr. Das Budget ist begrenzt und die Zuschüsse werden nach Antragseingang vergeben (Windhundverfahren). Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch.
Voraussetzungen für die Bezuschussung:
- Beschäftigung in einem Betrieb des Unternehmensnetzwerkes VEREINBAR
- beide Eltern sind berufstätig oder der in einem Betrieb des Unternehmensnetzwerkes VEREINBAR beschäftigte Elternteil ist alleinerziehend
- der Zuschuss muss vor Beginn des Ferienprogramms beantragt werden
- öffentlich ausgeschriebenes Ferienprogramm
- Ferienprogramm muss mindestens 5 Tage mit jeweils 4 Stunden täglich umfassen (auch Ferienfreizeiten können bezuschusst werden)
Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den zuschussfähigen Kosten erhalten Interessierte in der Geschäftsstelle des Unternehmensnetzwerkes VEREINBAR.
Das Antragsformular, das Formular zum Nachweis der Beschäftigung in einem Verbundunternehmen und eine Teilnahmebescheinigung können Sie nachstehend abrufen.
Informationen zu regionalen Ferienangeboten finden Sie nachstehend.