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Bewilligungsverfahren für Sportförderanträge
Schritt 1
Bis zum 01.07.: Vereine reichen ihre Anträge beim Kreissportbund (KSB) ein.
Schritt 2
Prüfung der Vorhaben durch den KSB und auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen:
- Baubeschreibung
- Lageplan und Bauzeichnungen
- voraussichtliche Baukosten mit zwei Kostenvoranschlägen pro Gewerk
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Eigentums- und Besitzverhältnisse (25 Jahre)
Schritt 3
Bis zum 01.02.: Der KSB leitet die Anträge mit einer Förderungsempfehlung an den Landkreis Verden weiter.
Schritt 4
Prüfung der Vorhaben durch den Landkreis auf
- planerische Bedenken
- bauaufsichtliche Bedenken
- angemessene Kosten und
- Eigenarbeiten
Erstellung einer Übersicht mit kurzfristiger Finanzplanung
Förderung mit max. einem Drittel der notwendigen Baukosten höchstens bis zur Förderung durch die Gemeinde
Schritt 5
Bewilligung der Mittel in meistens zwei Sitzungen im Jahr durch den Kreisausschuss auf Empfehlung des Sportausschusses, in denen zurzeit 135.000,00 Euro als Verpflichtungsermächtigung verteilt werden.
Schritt 6
Auszahlung der Beträge bis zur bewilligten Höhe frühestens im nächsten Jahr gegen Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen.