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VEREINBAR: Mitgliedschaft / Satzung
Interessierte Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen fördern wollen, die Elternzeit mit den Erfordernissen des Unternehmens verbinden möchten und flexible Arbeitsstrukturen anstreben, sind als Mitglieder willkommen.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Betriebsgröße des Mitgliedsunternehmens und ist wie folgt gestaffelt:
- 50,00 EUR für Betriebe unter 10 Beschäftigte
- 75,00 EUR für Betriebe unter 20 Beschäftigte
- 100,00 EUR für Betriebe unter 50 Beschäftigte
- 125,00 EUR für Betriebe über 50 Beschäftigte
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten können die Arbeit des Unternehmensnetzwerkes VEREINBAR mit einer Fördermitgliedschaft unterstützen. Die Höhe des Förderbeitrages beträgt mindestens 150,00 EUR pro Jahr und Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Der Mitglieds- und Förderbeitrag wird jährlich erhoben.
Für Verbände und Innungen wird ein gesonderter Mitgliedsbeitrag erhoben, der sich nach der vereinbarten Zahl der einzelnen Betriebe richtet, die Dienstleistungen des Unternehmensnetzwerkes VEREINBAR voraussichtlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Beitrag wird im beiderseitigen Interesse jährlich überprüft und gegebenenfalls neu abgestimmt.
Für nähere Informationen nehmen Sie bitte mit der Geschäftsstelle des Unternehmensnetzwerkes VEREINBAR Kontakt auf.