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Kongruenzräume für die Mittelzentren Achim und Verden
Im Februar 2017 ist das neue Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) in Kraft getreten. Zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen von Einzelhandelsgroßprojekten auf zentrale Orte sind im LROP 2017 spezielle Ge- und Verbote festgelegt (Beeinträchtigungsverbot, lntegrationsgebot, Konzentrationsgebot, Abstimmungsgebot, Kongruenzgebot). Der Landkreis hat die Aufgabe, diese Ge- und Verbote bei Ansiedlungsvorhaben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm in der raumordnerischen Prüfung zu berücksichtigen.
Zum Kongruenzgebot gibt es im LROP 2017 einen Handlungsauftrag an die unteren Landesplanungsbehörden, also auch den Landkreis Verden (Ziel der Raumordnung): Die unteren Landesplanungsbehörden haben die Kongruenzräume mittelzentral aperiodisch festzulegen.
Das Kongruenzgebot ist mit den festgelegten Kongruenzräumen bei der Ansiedlung/Erweiterung von Einzelhandelsgroßprojekten als Grundsatz der Raumordnung zu berücksichtigen.
Der Landkreis hat ein Konzept zur Ermittlung der mittelzentralen Kongruenzräume in einem Behördenbeteiligungsverfahren in der Zeit vom 03.09.2018 bis 06.11.2018 interkommunal abgestimmt.
Die mittelzentralen Kongruenzräume für die Mittelzentren Achim und Verden gehen aus Anlage 1 und 2 hervor. In den Synopsen sind die eingegangenen Stellungnahmen, die Erwiderung des Landkreises und das Abwägungsergebnis dokumentiert (Anlage 3 und 4). Alle Dokumente stehen nachstehend zum Download zur Verfügung.
