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Reisenden-Liste
Reisenden-Liste für Schulfahrten ins europäische Ausland
Ausländische Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und hier die Schule besuchen, benötigen in vielen Fällen neben dem für einen Grenzübertritt erforderlichen Passpapier bei der Einreise in unsere Nachbarstaaten ein Visum. Ein solches Visum ist vor der Einreise bei der Auslandsvertretung des zu besuchenden Staates in Deutschland einzuholen.
Die Beantragung sowie die Ausstellung der Visa im Rahmen von Klassenfahrten haben in der Vergangenheit häufig zu Problemen geführt, da der Zeitraum bis zur Durchführung der Klassenfahrt für die Erteilung eines Visums nicht ausreichte oder die Schülerin bzw. der Schüler kein eigenes Passpapier besaß. Daher hat der Rat der Europäischen Union eine gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Klassenfahrten in das europäische Ausland beschlossen. Nach diesem Beschluss verlangen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Schülerinnen bzw. Schülern, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, für einen Kurzaufenthalt oder die Durchreise kein Visum, wenn
- die Schülerin bzw. der Schüler als Mitglied einer Schülergruppe einer allgemeinbildenden Schule (gilt auch für Berufsschulklassen) im Rahmen eines Schulausflugs reist,
- die Gruppe von einer Lehrkraft der betreffenden Schule begleitet wird, die eine von der Schule erstellte Reisenden-Liste für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union vorweisen kann, und
- die Schülerin bzw. der Schüler ein für den Grenzübertritt gültiges Reisedokument besitzt.
Die Reisenden-Liste wird als gültiges Reisedokument anerkannt, wenn
- auf der Liste für jede Schülerin bzw. jeden Schüler ein aktuelles Lichtbild angebracht ist, sofern sie bzw. er sich nicht mit einem eigenen Lichtbildausweis ausweisen kann, und
- die zuständige Ausländerbehörde (Landkreis) bestätigt, dass die Schülerinnen bzw. Schüler in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft und zur Wiedereinreise berechtigt sind.
Der Vordruck "Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union" (Reisenden-Liste) kann von der Schule bei der Ausländerbehörde (Landkreis) angefordert werden. Der Vordruck ist von der Schule vollständig und gut lesbar (in Druckschrift bzw. mit der Schreibmaschine) auszufüllen:
- Einzutragen sind alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, also auch diejenigen, die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.
- Für Schülerinnen bzw. Schüler, die keinen eigenen Pass besitzen, ist neben den personenbezogenen Daten ein Lichtbild in die Liste einzukleben, das von der Schule an der linken oberen und rechten unteren Ecke gesiegelt werden muss.
- Die Liste ist bei der Ausländerbehörde einzureichen, die die Angaben für die ausländischen Schülerinnen bzw. Schüler überprüft und ggf. bescheinigt, dass sie zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet berechtigt sind.