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Restabfall
Zum Restabfall gehören z. B.:
- Asche und Kehricht, Staubsaugerbeutel, Zigarettenreste
- Windeln und Damenbinden, benutzte Papiertaschentücher
- stark verschmutzte Papiere und Verpackungen
- Fotos und Negative
- Einwegprodukte wie z. B. Feuerzeuge, Kugelschreiber, Einwegrasierer
- defekte Gebrauchsgegenstände wie z. B. Kinderspielzeug (nicht elektrisch), Glühlampen, Gläser, Spiegel
Schallplatten, Musik- und Videokassetten - Reste von Umbau- und Renovierungsarbeiten wie z. B. Tapetenreste, Malerfolie, Kabelreste, Dämmstyropor, ausgehärtete Farben
- Reste von Bastelarbeiten wie Leder- und Gummireste
- gebrauchte Putzlappen und Wischtücher
- alte Töpfe, Pfannen und Geschirr
- Einwegspritzen (in durchstichfesten Behältern)
- Medikamente ohne Verpackungen. Es muss sichergestellt sein, dass insbesondere Kinder und andere unbefugte Personen keinen Zugriff haben.
- Käserinde und Wurstpellen, Speiseöle und -fette
- anorganische Tierstreu, Tierkot von Haustieren (Hunde, Katzen)
Die richtige Entsorgung:
Restabfälle gehören in die Restabfalltonne. Die Restabfalltonne wird i. d. R. alle 2 Wochen geleert. Auch eine 4-wöchentliche Leerung ist möglich. Die Abfuhrtermine sowie die Möglichkeit zur Behälterbestellung finden Sie hier. Eine Übersicht gibt Ihnen Auskunft über Tonnengrößen und Gebühren. Größere Mengen Restabfall können in kostenpflichtigen amtlichen Beistellsäcken zur Abfuhr bereitgestellt werden oder gegen Gebühr auf den Abfallhöfen des Landkreises abgegeben werden.
Bei nicht geleerten Tonnen wenden Sie sich bitte an die Fa. Karl Nehlsen GmbH & Co. KG, Tel. 04232 9317-30