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Apostille / Legalisation
Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland
Im Ausland werden öffentliche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt sind. Diese Beglaubigung erfolgt als Apostille oder Legalisation.
Erteilung einer Apostille
Eine Reihe von Ländern sind dem "Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Für diese Länder genügt es, dass die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde mit einer Apostille versehen ist. Mit dieser Apostille wird die deutsche Urkunde direkt im Ausland anerkannt. Die Erteilung der Apostille erfolgt durch die Polizeidirektion Oldenburg.
Erteilung einer Legalisation
Für diejenigen Länder, die dem genannten Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist eine Legalisation erforderlich. Die Urkunde muss hierfür zunächst von der zuständigen deutschen Behörde (Polizeidirektion Oldenburg) vorbeglaubigt werden. Die endgültige Legalisation erfolgt durch das zuständige Konsulat oder die Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.
Die Polizeidirektion Oldenburg, Dez. 22, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg, beglaubigt grundsätzlich alle im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Bei der Polizeidirektion Oldenburg sind zuständig:
- Frau Spelde, Tel. 0441 799-2284 (Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr)
- Frau Beer, Tel. 0441 799-2434 (Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr)
Die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und die Echtheit des Dienstsiegels, mit dem die Urkunde versehen ist, wird bestätigt.
Besondere Zuständigkeiten gibt es bei folgenden Urkunden:
- Hochschul- und Universitätsabschlüsse (versehen mit Unterschrift der Schulleitung und Dienstsiegel der Schule) können direkt der Polizeidirektion Oldenburg (Adresse und Ansprechpartner siehe vorstehend) vorgelegt werden.
- Für Urkunden von Bundesbehörden sowie Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) ist das Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat II, B4, Eupener Straße 125, 50933 Köln, zuständig.
- Für gerichtliche, staatsanwaltschaftliche oder notarielle Urkunden ist im Landkreis Verden das Landgericht Verden, Tel. 04231 18-0, zuständig.
Gebühren:
Gebühren werden durch die Polizeidirektion Oldenburg erhoben.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Seite der Polizeidirektion Oldenburg und des Auswärtigen Amtes (s. u.).
