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Personenstandsregister im Kreisarchiv Verden
Durch das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts vom 19.02.2007 (in Kraft ab 01.01.2009) sind Ehe-, Geburten- und Sterberegister nach dem Ablauf der Fortführungsfristen den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme anzubieten: Geburtenregister nach 110 Jahren, Eheregister nach 80 Jahren und Sterberegister nach 30 Jahren.
Im Landkreis Verden sind die ab 1874 bzw. 1876 von der preußischen Verwaltung eingeführten sog. Sicherungsregister bzw. Zweitbücher aus dem Kreisgebiet (mit Ausnahme des Zuständigkeitsbereichs des Standesamts Verden) in das Kreisarchiv übernommen worden. Jedes Jahr kommt den genannten Fristen entsprechend ein weiterer Jahrgang hinzu. Die archivierten Personenstands(zweit)register können von interessierten Archivnutzerinnen und Archivnutzern eingesehen werden. Auf Wunsch werden von ausgewählten Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden Fotokopien gefertigt. Beglaubigungen für Nachlassgerichte können gegen Gebühr angefordert werden (siehe Verwaltungskostensatzung Landkreis Verden).
In Preußen, zu dem die Ämter Achim und Verden seit 1866 gehörten, wurden 1874 (Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes (…) vom 09.03.1874, in Kraft ab 01.10.1874) Standesämter geschaffen und fortan Ehe-, Geburten- und Sterberegister geführt. Im Staat Braunschweig, zu dem das Amt Thedinghausen gehörte, galt eine entsprechende Regelung ab Anfang 1876.
Durch den Verein Verdener Familienforscher e. V. sind die Dateien zudem zu einer Datenbank verarbeitet worden, die eine komfortable Namenssuche ermöglicht. Die Datenbank können Sie hier aufrufen.