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Laubgehölze und Obstbäume
Laubgehölze und Obstbäume - "Aktion Belebung der Landschaft"
Mit der "Aktion Belebung der Landschaft" werden auf Antrag heimische Laubgehölze und/oder Obstbaumhochstämme alter, insbesondere auch ortsüblicher oder ortsbürtiger Sorten an Privatpersonen (auch Vereine und Verbände ohne eine öffentlich-rechtliche Funktion) zur Abholung bei ortsnahen Baumschulen bereitgehalten. Die Laubgehölze werden kostenlos abgegeben, die Obstgehölze zu 50 % gefördert. Eine Förderung ist nur im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Eine Anpflanzung wird nicht gefördert, wenn sie aufgrund einer Auflage aus einem Planfeststellungsverfahren oder sonstigen Genehmigungsverfahren zu erfolgen hat.
Laubgehölze
Förderungsvoraussetzungen:
Die Anpflanzungen in der freien Landschaft sind möglichst entlang von Flurstücksgrenzen, Wegen, Gewässern und auf Restgrundstücken vorzunehmen, damit eine Gliederung der Landschaft erfolgt und Rückzugsräume für Tiere und selten gewordene Pflanzen geschaffen werden. Auf vorhandene Versorgungsleitungen sowie auf Vorschriften der Schau- und Unterhaltungsordnungen für Gewässer ist Rücksicht zu nehmen. Auf Baugrundstücken und in Hausgärten wird eine Bepflanzung nicht gefördert, weil diese Grundstücke nicht der freien Landschaft zuzurechnen sind. Ebenso werden keine waldähnlichen flächigen Pflanzungen gefördert. Die Pflanzung von jagdlichen "Hegebüschen" wird über die Hegeringe gefördert.
Beratung und Antragstellung:
Der Landkreis Verden stellt nach einer Begutachtung der Standorte in der Regel einmal jährlich im Spätherbst die Gehölze zur Verfügung. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres beim Landkreis Verden, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege, eingegangen sind. Der Antrag enthält eine Liste der verfügbaren Gehölzarten.
Für eine Antragstellung nehmen Sie bitte persönlich mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie im Vorfeld über die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme. Da die Mittel begrenzt sind, können Wartezeiten entstehen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Obstgehölze
Neuanpflanzung einer Obstwiese in Morsum Förderungsvoraussetzungen:
Obstbaumreihen und Streuobstwiesen besitzen einen hohen Wert für den Naturschutz und die Landschaftspflege. Obstgehölze bereichern die Feldflur und Ortsrandbereiche und prägen das Landschafts- und Ortsbild. Mit zunehmendem Alter der Bäume erhöht sich stetig ihre Wertigkeit. Diese extensiven Obst-Wirtschaftsformen sind weitgehend naturbelassene Ausweichquartiere und Rückzugsmöglichkeiten für viele Insekten- und Vogelarten.
Die Obstbäume werden auf Antrag Privatpersonen nach vorhergehender Begutachtung der Pflanzstellen zur Verfügung gestellt. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat 50 % der Pflanzenkosten zu tragen und das ordnungsgemäße Anpflanzen (Pflanzpfahl und Baumbinder stellt der Landkreis kostenlos zur Verfügung), die Anwuchspflege (Wässern) und das Beschneiden der Bäume zu übernehmen.
Die Behandlung der Obstbäume mit Spritzmitteln ist grundsätzlich verboten, der Gebrauch von Düngemitteln sollte möglichst vermieden werden. Die Ernte steht der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zur Verfügung. Die Obstbäume dürfen vor Ablauf von 40 Jahren nur mit Zustimmung des Landkreises Verden gerodet werden, da insbesondere Altbäume im Sinne des Förderzieles einen hohen Wert haben. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen ist auf Verlangen des Landkreises der gewährte Zuschuss zurückzuzahlen.
Beratung und Antragstellung:
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres beim Landkreis Verden, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege, eingegangen sind. Dem Antragsvordruck ist eine Sortenliste beigefügt.
Für eine Antragstellung nehmen Sie bitte persönlich mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie im Vorfeld über die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme. Da die Mittel begrenzt sind, können Wartezeiten entstehen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.