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Beratung Schwangerer, Alleinerziehender und junger Volljähriger
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung für Beistandschaften des Fachdienstes Jugend und Familie informieren, beraten und unterstützen
- Schwangere
- Alleinerziehende und
- junge Volljährige unter 21 Jahren
bei:
- Fragen zur Feststellung der Vaterschaft und Informationen über die rechtlichen Wirkungen der Vaterschaftsfeststellung
- Unterhaltsfragen (z. B. Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt)
- Einrichtung einer Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft und/oder zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
- Beurkundungen (z. B. Vaterschaftsanerkennungen, notwendige Zustimmungen, Unterhaltsverpflichtungen, gemeinsame elterliche Sorge)