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Trichinenuntersuchungen
Trichinenuntersuchungen zum Jahresende nur montags
Die Trichinenuntersuchungen im Veterinäramt Rotenburg am Jahresende 2020 finden am Montag, 21.12.2020 und am Montag, 28.12.2020 statt. Eine Abgabe von Proben in der Schlachterei Tödter in Ottersberg ist nur noch bis einschließlich 16.12.2020 und dann wieder ab der 2. Kalenderwoche möglich.
Nutria: Keine Verpflichtung zur Trichinenuntersuchung mehr
Mit Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung vom 30.06.2020 wurden Sumpfbiber aus der Trichinenuntersuchungspflicht entlassen. Die Trichinenuntersuchung ist damit nicht mehr vorgeschrieben. Die grundsätzlichen Vorgaben an den Wildkörper gelten aber uneingeschränkt weiter. Dieser darf nur verwendet werden, wenn keine bedenklichen Merkmale vorliegen.
Trichinenproben von Hausschweinen, die von im Landkreis Verden ansässigen Schlachtereibetrieben geschlachtet werden, als auch Proben von im Landkreis erlegten Wildschweinen werden seit April 2012 vom Veterinäramt des Landkreises Rotenburg untersucht. Zu diesem Zweck hat der Landkreis Verden eine entsprechende Zweckvereinbarung über die Durchführung von Trichinenuntersuchungen durch das Rotenburger Kreisveterinäramt abgeschlossen.
Untersuchung der Proben
Die Untersuchungen des Rotenburger Veterinäramtes finden jeweils Montag- und Donnerstagnachmittag statt. Fallen diese Tage auf einen Feiertag, wird die Untersuchung auf den nächsten Werktag verschoben. Die Untersuchungsergebnisse werden Ihnen in der Regel am Vormittag des auf den Untersuchungstag folgenden Werktags übermittelt.
Abgabe der Proben
Eine Abgabe der Proben ist weiterhin beim Veterinärdienst des Landkreises Verden möglich. Wegen des erforderlichen Versandes nach Rotenburg müssen die Proben jedoch schon am letzten Arbeitstag vor den jeweiligen Untersuchungsterminen vorliegen. Proben für die Montagsuntersuchung müssen daher spätestens freitags um 9 Uhr und für die Donnerstagsuntersuchung spätestens mittwochs um 9 Uhr in Verden abgegeben worden sein.
Die Trichinenproben können darüber hinaus montags bis freitags von 7 bis 12 Uhr direkt beim Veterinäramt des Landkreises Rotenburg, Hopfengarten 2 in Rotenburg abgegeben werden. Am Freitag und Montag abgegebene Proben werden am Montagnachmittag, die übrigen Proben am Donnerstagnachmittag untersucht. Die Ergebnisse liegen spätestens am darauf folgenden Vormittag vor.
Weitere Annahmestellen im Landkreis Verden ist der Schlachtereibetrieb Tödter, Mitteldorf 15 in Ottersberg-Hintzendorf (Abgabe mittwochs von 7 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 7 bis 9 Uhr). Die abgegebenen Proben werden jeweils donnerstags untersucht.
Hinweise zur Untersuchung Ihrer Trichinenprobe
Damit die Untersuchung Ihrer Trichinenprobe reibungslos erfolgen kann, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
- Probenentnahme
Trichinenproben dürfen nur von durch das zuständige Veterinäramt ermächtigten Jägern oder Fleischbeschautierärzten entnommen werden. Von anderen Personen gezogene Proben werden nicht untersucht. Informationen über den für Sie zuständigen Fleischbeschautierarzt erhalten Sie beim Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz, Tel. 04231 15-770, E-Mail: veterinaerdienst-verden@landkreis-verden.de. - Probenmaterial
Die Trichinenproben sind aus dem Zwerchfellpfeiler und aus der Vorderlaufmuskulatur zu entnehmen. Es darf weder Fettgewebe noch Fell und auch keine Zunge enthalten. Zudem ist kein gefrorenes bzw. aufgetautes Probenmaterial zu verwenden. - Probenmenge
Die Probenmenge muss mindestens 10 Gramm betragen, um eine Untersuchung durchführen zu können. Da ggf. Wiederholungsuntersuchungen erforderlich sind, sollte zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen die Probenmenge ca. 50 Gramm betragen. - Verpackung
Für den Transport der Proben zur Untersuchungsstelle nach Rotenburg sind die Proben von Ihnen hygienisch und auslaufsicher zu verpacken.
Verwenden Sie bitte hierzu zwei Beutel: Packen Sie bitte Ihre Trichinenprobe in einen Plastikbeutel (z. B. Frischhalte- oder Gefrierbeutel) und versehen diesen mit der Wildursprungsnummer (Beutel 1). Der vollständig ausgefüllte Wildursprungsschein ist bitte zusammen mit dem Probenmaterial (Beutel 1) in einem zweiten Plastikbeutel (Beutel 2) zu verpacken, damit eine eindeutige Zuordnung sichergestellt ist.
Hinweis: Bei zusätzlicher Abgabe von Blutprobenröhrchen für Monitoringuntersuchungen ist auf jeden Fall eine separate Verpackung zu verwenden, da diese Proben nicht in Rotenburg untersucht werden.
Gebühren
Die Gebühren für die Untersuchung betragen derzeit 6,00 EUR pro Trichinenprobe. Bei Abgabe der Proben beim Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landkreises Verden wird die Untersuchungsgebühr in bar erhoben. Bei Abgabe an einer der aufgeführten Sammelstellen erhalten Sie nach erfolgter Untersuchung eine Gebührenrechnung sowie einen Zahlschein durch den Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landkreises Verden, da an den Sammelstellen keine Barzahlung erfolgen kann.
Sofern Sie dem Landkreis Verden zur Vereinfachung eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Untersuchungsgebühr direkt von Ihrem Konto abgebucht. Geben Sie daher bitte - sofern keine Barzahlung erfolgt - auf dem Wildursprungsschein den Adressaten an, an den die Gebührenrechnung gerichtet werden soll.
Nachstehende Übersicht informiert über Sammelstellen und deren reguläre Öffnungszeiten.