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Bewachungsgewerbe
Erlaubnis der Ausübung eines Bewachungsgewerbes
Die Ausübung eines Bewachungsgewerbes nach § 34a Gewerbeordnung bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Bewachungsgewerbe umfasst die gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen.
Zuständigkeiten:
Je nach Betriebssitz gibt es für Ihr Anliegen unterschiedliche Zuständigkeiten:
- für Betriebe im Gebiet der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
- für Betriebe im Gebiet der Stadt Achim: Stadt Achim
- für Betriebe im übrigen Kreisgebiet: Landkreis Verden
Antragsunterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (pdf-Formular s. u.)
- Schulden- und Straffreiheitserklärung (pdf-Formular s. u.)
- weitere erforderliche Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte dem vorgenannten Antragsformular
Gebühren:
Die Gebührenhöhe kann bei der Ansprechpartnerin bzw. dem Ansprechpartner erfragt werden.
Ansprechpartner/in
Heike Nodorp | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0121a (Eingang Ost, EG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-153 E-Mail: Heike-Nodorp@landkreis-verden.de |