Inhaltsbereich
Beseitigung von Niederschlagswasser
Grundsätze der Niederschlagswasserbeseitigung
Zur Vermeidung von Hochwasserabflussspitzen und deren negativen Folgen wie Überschwemmungen ist der oberirdische Niederschlagswasserabfluss weitestgehend zu minimieren! Der Idealfall entspricht dem natürlichen Abfluss von unbefestigten Flächen. Folgende Maßnahmen sollten gefördert werden:
- Einschränkung des befestigten bzw. versiegelten Flächenanteiles auf das notwendige Maß.
- Das von bebauten und befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser sollte möglichst auf demselben Grundstück versickern.
- Falls eine Ableitung erforderlich ist, sollten nach Möglichkeit Rückhaltemaßnahmen vorgesehen werden.
Grundwasserschutz geht vor Grundwasseranreicherung!
Von bebauten und befestigten Flächen abfließendes und zum Fortleiten gesammeltes Niederschlagswasser gilt als Abwasser. Daher stellt die Einleitung des Niederschlagswassers in das Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer eine Benutzung eines Gewässer dar und bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die untere Wasserbehörde (Landkreis). Abfließendes Niederschlagswasser von Flächen mit hohem Gefährdungspotential (z. B. von gewerblichen Betriebshöfen) ist vor der Einleitung in ein Gewässer vorzubehandeln.
Weitere Informationen:
- Niederschlagswasserbeseitigung auf Wohngrundstücken
- Niederschlagswasserbeseitigung auf Gewerbe- und Industriegrundstücken
- Niederschlagswasserbeseitigung auf Parkplätzen und öffentlichen Verkehrsflächen
- Wasserwirtschaftliche Beurteilung der Entwässerungsverfahren
Ansprechpartner/in
| TechnikFabian Schneppe | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1144 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-149 E-Mail: wasser@landkreis-verden.de | |

