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Uferrandstreifen- und Extensivierungsprogramm
Naturnaher Uferrandstreifen Ziel des Programms ist es, durch Stilllegung oder Extensivierung der in Gewässernähe gelegenen, intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen einen naturnahen Gewässerrand wiederherzustellen und den Nährstoffeintrag und damit auch die Nährstoffbelastung des Oberflächenwassers zu vermindern.
Das Uferrandstreifen- und Extensivierungsprogramm basiert auf dem Abschluss spezieller Bewirtschaftungsverträge sowie auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und den Bewirtschaftenden.
Stilllegung
Für die Stilllegung eines in der Regel 10-20 m breiten und mindestens 100 m langen, bis dahin landwirtschaftlich intensiv genutzten Uferrandstreifens eines Fließ- oder Stillgewässers werden für Böden mit bis zu 25 Bodenpunkten jährlich 350,00 Euro/ha gezahlt. Für jeden weiteren Bodenpunkt werden jeweils 10,00 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 720,00 Euro je ha und Jahr gewährt.
Die Flächen sind brach liegen zu lassen. In Abstimmung mit dem Landkreis Verden kann eine Bepflanzung mit landschaftsgerechten Gehölzen vorgenommen werden. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Extensivierung
Für die Extensivierung einer an ein Ufer angrenzenden landwirtschaftlich intensiv genutzten Fläche zahlt der Landkreis für Böden mit bis zu 25 Bodenpunkten jährlich 210,00 Euro je ha. Für jeden weiteren Bodenpunkt werden jeweils 6,00 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 432,00 Euro je ha und Jahr gezahlt.
Ackerbaulich genutzte Flächen müssen in Grünland umgewandelt werden. Die geförderten Flächen sind mindestens einmal jährlich zu mähen. Das Mähgut muss abgefahren und einer landwirtschaftlichen Verwertung (z. B. Heu, Silage) zugeführt werden. Ein Mähzeitpunkt ist nicht vorgeschrieben. Die Beweidung der Fläche ist frühestens ab dem 1. Oktober eines Jahres zulässig. Geförderte Flächen sollen i. d. R. eine Mindestlänge von 100 m entlang eines Ufers haben. Die Förderung ist begrenzt auf einen Flächenstreifen von i. d. R. max. 50 m Breite vom Uferrand. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von 5 Jahren.
Für beide Vertragsvarianten gilt:
Eine Düngung der Flächen sowie eine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln ist unzulässig. Flächen, die im Eigentum oder in der Bewirtschaftung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft stehen, sind von der Förderung ausgenommen. Die Förderung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn eine Ausgleichszahlung aus einer anderen Flächenstilllegungs- oder Flächenextensivierungsförderung gezahlt wird. Sofern eine Übernahme in ein vergleichbares Programm des Landes Niedersachsen oder in andere Förderprogramme möglich ist, ist der Landkreis Verden berechtigt, die Vereinbarung vor Ablauf der festgelegten Vertragsdauer zu kündigen.
Beratung und Antragstellung:
Sofern Sie Interesse am Abschluss einer Bewirtschaftungsvereinbarung haben, nehmen Sie bitte persönlich mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie im Vorfeld über mögliche Vertragsvarianten. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.