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i-KFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Die „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Das i-Kfz-Projekt wird stufenweise umgesetzt. In der 1. und 2. Stufe war es möglich, Fahrzeuge online außer Betrieb setzen zu lassen beziehungsweise eine Wiederzulassung nach Abmeldung vorzunehmen. Mit der am 01.10.2019 in Kraft getretenen 3. Stufe wird dem Fahrzeughalter/Antragsteller ermöglicht, weitere Standardzulassungen und Adressänderungen selbst online vorzunehmen. Der Gang zur Zulassungsbehörde soll künftig für Standardfälle entfallen können. Technisch wurden dazu bundesweit Online-Portale der Kfz-Zulassungsbehörden eingerichtet (i-Kfz-Portale).
Ab dem 01.10.2019 sind folgende Zulassungsarten online möglich:
- Neuzulassung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit und ohne Kennzeichenwechsel
- Außerbetriebsetzung Kfz
- Adressänderung des Halters
Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme beschränkt sich derzeit nur auf natürliche Personen.
Bitte beachten Sie: Sie müssen sich, um die Funktionen nutzen zu können, auf dem Portal mit Ihrem neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet sein) online identifizieren.
Des Weiteren werden nur vollständige und richtige Anträge vom Portal zugelassen. Bei Fehlermeldungen ist es erforderlich, Ihr Anliegen direkt bei der Zulassungsbehörde bearbeiten zu lassen.
Die weiteren Voraussetzungen und Informationen zum Thema i-Kfz finden Sie hier.
Detaillierte Informationen finden Sie direkt auf unserem i-Kfz-Portal. Online Anträge können Sie in unserem i-Kfz-Portal stellen.
Gebühren:
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und setzt sich je nach Vorgang aus mehreren unterschiedlichen Einzeltarifen zusammen. Die genaue Gebühr kann erst ermittelt werden, wenn die Angaben im Online-Portal eingegeben sind und die Art der beantragten Zulassung feststeht. In den Beträgen sind unter anderem auch Gebühren für das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sowie eventuell für ein Wunschkennzeichen enthalten. Die Gebühren können nur per GiroPay gezahlt werden.