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Kreistag
Kreistagssaal - Blick vom Vorstandstisch auf die Empore Der Kreistag ist das oberste Organ des Landkreises. Er besteht aus den von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Verden gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Er wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die aktuelle Wahlperiode dauert vom 01.11.2016 bis zum 31.10.2021.
Beschlussfassung durch den Kreistag
Der Kreistag beschließt über alle bedeutenden Angelegenheiten des Kreises, insbesondere über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt wird, die Besetzung der Ausschüsse und Gremien, den Erlass von Satzungen, Verordnungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
Kreishaushalt, Abgaben und Entgelte
Der Kreistag berät und erlässt u. a. den Haushalt des Kreises, setzt die öffentlichen Abgaben und Entgelte fest und ist für eine Vielzahl anderer Angelegenheiten zuständig. Der Kreistag tagt in der Regel viermal jährlich. Die Sitzungen sind öffentlich.
50 Abgeordnete und Landrat im Kreistag
Dem Kreistag gehören 50 Abgeordnete und der Landrat an. Die Zahl der Abgeordneten richtet sich nach der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landkreises.
Der Landrat ist kein Abgeordneter und gehört auch keiner Fraktion an.