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Umgang mit Schwarzpulver
Schwarzpulver- und Vorderladerschützen benötigen für den Erwerb des Schwarzpulvers eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Dies gilt auch für Personen, die Patronen wiederladen wollen. Die Erlaubnis zum Erwerb von Treibladungspulver (Schwarzpulver und Nitrocellulosepulver) wird für eine bestimmte Menge (in der Regel 10 kg ) erteilt und für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.
Antragsunterlagen:
- Bedürfnis-Nachweis
- Nachweis der Fachkunde durch erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
- Nachweis der Zuverlässigkeit: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird die strafrechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft. Eine erhebliche Vorstrafe führt im Regelfall zu einer Ablehnung der beantragten Erlaubnis.
Bei jeder Antragstellung findet nach Erteilung oder Verlängerung der Sprengstofferlaubnis eine Vorortkontrolle durch zwei Mitarbeitende des Landkreises statt.
Gebühren:
- Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz: 50,00 bis 150,00 Euro
- Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: 40,00 Euro
- sowie die Gebühren für die Nachkontrolle nach der Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
Ansprechpartner/in
| Buchstaben A - MHerr Kehrbach | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0129 (Eingang Ost, EG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-153 E-Mail: J-Kehrbach@Landkreis-Verden.de | |
| Buchstaben N - ZFrau Hestermann | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0127 (Eingang Ost, EG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-8721 E-Mail: C-Hestermann@Landkreis-Verden.de | |
