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Umgang mit Schwarzpulver
Schwarzpulver- und Vorderladerschützen benötigen für den Erwerb des Schwarzpulvers eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Dies gilt auch für Personen, die Patronen wiederladen wollen. Die Erlaubnis zum Erwerb von Treibladungspulver (Schwarzpulver und Nitrocellulosepulver) wird für eine bestimmte Menge (in der Regel 10 kg ) erteilt und für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.
Zuständigkeiten:
Für Ihr Anliegen gibt es je nach Ort unterschiedliche Zuständigkeiten:
- Ausstellung von Erlaubnissen im Gebiet der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
- Ausstellung von Erlaubnissen im Gebiet der Stadt Achim: Stadt Achim
- Ausstellung von Erlaubnissen im übrigen Kreisgebiet: Landkreis Verden
Antragsunterlagen:
- Bedürfnis-Nachweis
- Nachweis der Fachkunde durch erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
- Nachweis der Zuverlässigkeit: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird die strafrechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft. Eine erhebliche Vorstrafe führt im Regelfall zu einer Ablehnung der beantragten Erlaubnis.
Gebühren:
- Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz: 51,13 bis 255,65 Euro
- Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: 35,79 bis 204,52 Euro